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Im Schadensfall kein Geld für Arbeit der Hausverwaltung
2.09.09Wenn in der Wohngebäudeversicherung der Hausverwalter des Eigentümers eine Schadensbehebung begleitet und Handwerker-Termine koordiniert, muss der Versicherer die dadurch entstandenen Kosten nicht übernehmen.
Das hat das Amtsgericht Dortmund entschieden (AZ: 424 C 2573/09). Daran ändere auch der Umstand nichts, dass der vom Versicherer beauftragte Sachverständige sogar Kosten für die Tätigkeiten des Hausverwalters in seinem Gutachten veranschlagt hat. Denn der Gutachter habe in diesem Fall keine Vollmacht, um für die Wohngebäudeversicherung rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.
ddp

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