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Im Scheidungsfall wird der Versorgungsausgleich besser geregelt

26.05.08

Mitte nächsten Jahres soll die Gesetzeslage zum Versorgungsausgleich im Scheidungsfall vereinfacht werden. Bereits ab der Scheidung werden dann die Bezüge auf zwei unabhängige Konten aufgespalten.

Bisherige Vorgehensweise
Das bisherige Prozedere zum Versorgungsausgleich bei geschiedenen Paaren, die die Altersabsicherung für beide Partner sicherstellen soll, ist folgendes: Nach der Scheidung werden die zu erwartenden Rentenansprüche am Ende des Arbeitslebens hochgerechnet, um die Summe durch zwei zu teilen und im Rentenalter an die Partner auszuzahlen.

Problemfaktoren
Diese Art der Berechnung ist in zweierlei Hinsicht problematisch, da einerseits die Hochrechnungen an sich nur (ungenaue) Schätzungen sind und andererseits die Rentenansprüche immer öfter aus unterschiedlichen Vorsorgeformen bestehen. Hat einer der Partner oder beide Ansprüche aus mehreren verschiedenen Beschäftigungsverhältnissen oder zusätzliche private Vorsorgeanlagen, wird es meist unübersichtlich - kommt dann noch eine frühere oder spätere Ehe hinzu, behält oft keiner mehr den Durchblick und viele Ansprüche bleiben bei den Versicherungen hängen.

Die neue "interne Teilung"
Das Kabinett hat daher eine neue "interne Teilung" beschlossen: Alle Versorgungsträger spalten dann die während der Ehe erworbenen Ansprüche auf zwei voneinander unabhängige Konten auf und es erfolgt eine automatische Auszahlung ab dem Renteneintritt.

Bürokratieabbau
Hält eine Ehe weniger als zwei Jahre, wird ein Versorgungsausgleich in Zukunft ausgeschlossen sein, dasselbe gilt für monatliche Rentenansprüche unter 25 Euro. Man hofft damit einen großen Teil von bürokratischen und gerichtlichen Problemen zu beseitigen.

(Quelle: ddp)