Aktuelles Fonds -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Immobilienfonds: Finanzaufsicht darf Auszahlpläne stoppen
5.01.09Frankfurter Verwaltungsrichter haben im Streit um offene Immobilienfonds die Ansicht der Finanzaufsicht Bafin bestätigt. Die Behörde hatte Fondgesellschaften untersagt, weiterhin die Auszahlpläne solcher Fonds zu bedienen, bei denen ansonsten die Rücknahme der Anteile ausgesetzt ist.
Im Zuge der Finanzkrise hatten zahlreiche Investoren Geld aus offenen Immobilienfonds abgezogen. Einige Fondsgesellschaften waren daraufhin gezwungen, die Fonds zu stabilisieren und die Rücknahme von Anteilen auszusetzen. Anleger kamen also nicht mehr an ihr Geld. Kunden mit langfristigen Auszahlplänen erhielten aber weiter pünktlich ihre Auszahlungen.
Diese Besserstellung wollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) mit einem Bescheid vom 18. Dezember 2008 unterbinden. Dagegen wandte sich eine betroffene Fondsgesellschaft und wollte vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt eine einstweilige Verfügung gegen die sofortige Umsetzung erlangen.
Nach Ansicht des Unternehmens bestehe ein Unterschied, ob Anleger einmalig große Mengen Anteile verkauften oder ob langfristige Auszahlpläne weiter bedient werden. Letzteres sei planbar, so dass es nicht zu einem Liquiditätsengpass im Fonds führt. Dieser Argumentation folgten die Richter in ihrer Entscheidung vom 23. Dezember nicht und bestätigten die Position der Bafin.
Kunden müssen nicht direkt betroffen sein. Die Fondsgesellschaft DEGI, die nicht in das Frankfurter Verfahren involviert war, bestätigt auf Anfrage, dass sie weiterhin die Auszahlpläne der vom Rücknahmestopp betroffenen Fonds bedient. DEGI vertrete eine andere Rechtsauffassung, als sie von der Bafin vorgebracht werde.
tr

Jetzt bookmarken: