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Baufinanzierung

Immobilienkauf: Beachten Sie die Nebenkosten

29.03.07

Mit der Erbringung der Kaufsumme ist es noch lange nicht getan.

 

Zu den Nebenkosten bei Hausbau und Immobilienkauf zählen unter anderem die Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrags beim Notar. Diese richten sich nach dem Wert der Immobilie. Beispielsweise addieren sie sich bei einem Kaufpreis von 300.000 Euro auf etwa 1200 Euro, inklusive Mehrwertsteuer.

 

Eine weitere Position ist die Grunderwerbssteuer. Sie liegt im Allgemeinen bei 3,5 Prozent des Immobilienkaufpreises, in Berlin gar bei 4,5 Prozent.

 

Diese Schuld muss umgehend bezahlt werden, denn erst dann stellt das Finanzamt die so genannte "Unbedenklichkeitsbescheinigung" aus, die das Grundbuchamt benötigt, um den neuen Eigentümer ins Grundbuch eintragen zu können. Für den Eintrag ins Grundbuch werden wiederum an die 500 Euro in Rechnung gestellt.

 

Ist die Immobilie übernommen, flattern erste Abgabebescheide ins Haus, unter anderem die Grundsteuer. Sie ist nicht mit der Grunderwerbssteuer zu verwechseln. Bei der Grundsteuer handelt es sich um eine Abgabe, die Städte und Gemeinden von jedem Hauseigentümer erheben.

 

Mit dieser kommunalen Steuer ziehen sie meist auch Wasser- und Abwassergeld ein. Hinzu kommen Grundgebühren für Gas, Strom und Müll.

 

Wer beim Erwerb von Haus, Wohnung oder Grundstück die Dienste eines Maklers in Anspruch nimmt, muss direkt nach der Protokollierung beim Notar auch die dafür fällige Maklergebühr bezahlen.

 

Auch für den Eintrag der Grundschuld, mit der sich das Kreditinstitut den eventuellen Zugriff auf die Immobilie sichert, sind Gebühren zu entrichten.

 

 

 

 

 

(Quelle: ddp)