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Tierhalterhaftpflichtversicherung

In Berlin Versicherungspflicht für Hundehalter

4.01.10

Für in Berlin lebende Hunde benötigen die Halter ab 1. Januar eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Das schreibt ein entsprechendes Landesgesetz vor.

Damit endet eine Übergangsregelung, die alle vor 2005 gekauften Hunde von der gesetzlichen Versicherungspflicht ausnahm. Das meldet der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Deckung einer Privathaftpflichtversicherung allein reicht nicht aus. Versicherungsschutz für Schäden, die ein Hund verursacht, muss gesondert in einer Hundehalter-Haftpflichtversicherung vereinbart werden.

 

Blutige Attacken von Hunden, besonders auf Kleinkinder, und die nachfolgenden Medienberichte hatten die Politik in den Bundesländern zum Handeln veranlasst. Fast überall bestehen jetzt Regelungen, die den Opfern einen ausreichenden Schadenersatz gewährleisten sollen. Die generelle Haftpflicht – auch die von Hundehaltern – ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (Par. 823, Abs. 1) schon über 100 Jahre geregelt. Wer also fahrlässig andere schädigt, muss zahlen. Die neuen Gesetze sollen jetzt sicherstellen, dass die Besitzer der Tiere tatsächlich die dafür vorgesehene Versicherung abschließen, die die Entschädigung übernimmt.

 

In den meisten Bundesländern ist eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung zwingend vorgeschrieben - wenn auch in unterschiedlicher Ausprägung. In Hamburg und in Sachsen-Anhalt gilt diese Pflicht wie in Berlin für alle Hunde. Nordrhein-Westfalen setzt bestimmte Grenzen hinsichtlich Größe und Gewicht. In anderen Bundesländern müssen die Besitzer von gefährlichen Hunden oder so genannten Kampfhunden eine Versicherung nachweisen. Als gefährlich gelten Hunde, bei denen aufgrund rassenspezifischer Merkmale oder Ausbildung von einer besonderen Aggressivität gegenüber Menschen und Tieren ausgegangen werden muss, weil sie beispielsweise bereits Menschen oder Vieh angegriffen haben. Zudem werden alle Hunde bestimmter Rassen wie American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Pit Bull Terrier als gefährlich eingestuft. Nur in Mecklenburg-Vorpommern und in Thüringen gibt es keine Versicherungspflicht für Hundehalter.

 

In der Praxis bleiben Fragen offen

 

Der erhoffte Effekt des Opferschutzes durch eine Haftpflichtversicherung für Hundehalter ist nach GDV-Aussage allerdings begrenzt – sind doch in den meisten Fällen Familienmitglieder betroffen. Sie sind durch ihre Hunderhalter-Haftpflichtversicherung zwar gegen Ansprüche Anderer im Falle eines vom Hund der Familie verursachten Schadens geschützt. Bei Verletzungen durch den eigenen Hund gibt es keinen Versicherungsschutz aus dieser Versicherung – hier kann nur eine private Unfallversicherung helfen. Dennoch ist ein spezieller Haftpflichtschutz für Hundehalter unverzichtbar: Wird jemand durch einen Hundebiss verletzt oder entsteht ein Sachschaden durch den Hund, muss der Besitzer des Hundes für den Schaden gerade stehen – wenn nötig, mit seinem gesamten derzeitigen und in Zukunft zu erwartenden Vermögen.

 

Wer keine Haftpflichtversicherung vorweisen kann, dem droht ein Bußgeld. Wie Udo Kopernik vom Verband für das Deutsche Hundewesen aus seiner Erfahrung berichtet, verlangen teilweise die Kommunen, dass die Halter bei der Anmeldung die Kopie einer Tierhalterhaftpflichtversicherung einreichen. Er bleibt aber skeptisch, wie sich die Wirksamkeit des Gesetzes generell durchsetzen lässt. Die Städte könnten nicht kontrollieren, dass alle Hunde angemeldet werden oder ob eine einmal abgeschlossene Versicherung nicht später gekündigt wird.