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Krankenversicherung

Kassen müssen nicht für rezeptfreie Medikamente zahlen

7.11.08

Krankenkassen müssen die Kosten für rezeptfreie Medikamente auch künftig nur in Ausnahmefällen übernehmen.

Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel erklärte es am Donnerstag für rechtens, dass nicht-verschreibungspflichtige Arzneimittel zum 1. Januar 2004 grundsätzlich aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurden. Die Neuregelung verstoße weder gegen das Grundgesetz noch gegen Europarecht, befand der Senat (Az.: B 1 KR 6/08 R).

Geklagt hatte ein 74 Jahre alter Mann aus dem Raum Hannover, der wegen seiner chronischen Bronchitis jahrelang einen Schleimlöser verschrieben bekommen hatte. Obwohl sein Arzt auch nach der Gesetzesänderung eine Behandlung mit dem entzündungshemmenden Medikament für sinnvoll und notwendig erachtete, wollte die
Krankenversicherung die Kosten seit 2004 nicht mehr tragen. Für den Kläger bedeutete das nach eigenen Angaben monatliche Zusatzausgaben von 23,80 Euro.

 

Deutschlands oberste Sozialrichter hielten es für zumutbar, wenn Versicherte für preiswerte, rezeptfreie Medikamente selbst zahlen müssen. Die gesetzlich festgelegten Ausnahmen reichten dem Senat aus: Jugendliche mit Entwicklungsstörungen und Kinder sind von der Regelung ausgenommen. Außerdem gibt es einige nicht-verschreibungspflichtige Medikamente, die bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten und deshalb weiterhin auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden können. Der spezielle Schleimlöser gehört aber nicht dazu.

 

(Quelle: ddp)