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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Katzen brauchen keine Tierhalterhaftpflicht

14.10.08

In Deutschland gibt es mehr als 23 Millionen Haustiere. Nicht alle benötigen jedoch eine Tierhalterhaftpflichtversicherung.

"Tierschutz fängt auch zu Hause an, bei Haltung und Pflege", sagt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), und erinnert alle Tierhalter daran, ihre tierischen Hausgenossen vernünftig abzusichern.

Auch wenn alle Hunde immer nur spielen wollen, manchmal wird es eben doch ernster: Reißt sich der Vierbeiner von der Leine und prescht auf die Straße, kann er leicht einen schweren Schaden anrichten. Das Problem: Der Halter haftet.

 

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung springt in diesem Fall ein. Diese Police ist laut BdV nicht nur für Hunde, sondern auch für das Pferd unverzichtbar. Katzen und andere zahme Haustiere sind über die Privathaftpflicht versichert, wenn sie etwa bei einem Ausflug auf den Balkon des Nachbarn teures Geschirr vom Tisch stoßen. Für Katzen also ist eine Extra-Police nicht erforderlich.

 

Für Pferde gibt es sogar eine Lebensversicherung. "Bevor solche Policen abgeschlossen werden, sollte alles andere zur Absicherung von Leib und Leben, Hab und Gut der Familie unter Dach und Fach sein", so Lilo Blunck.

 
Hohe Deckungssumme wichtig


Wichtig ist bei einer Tierhalterhaftpflichtversicherung auf jeden Fall eine ausreichende Deckungssumme, drei Millionen Euro sollte der Umfang schon betragen. Allerdings können nicht alle Tiere zu gleichen Konditionen versichert werden: Günstigen Standardschutz zum Beispiel gibt es nicht für Kampfhunde. Die zu versichern ist nicht leicht: Die meisten Versicherer lehnen es ab, Halter von Hunden wie Pitbulls, Mastinos, Staffordshire-Terriern, manchmal auch von Rottweilern und von Dobermännern zu versichern. Einige verlangen dafür deutlich höhere Beiträge, wieder andere haben solche Policen nur "auf Anfrage" im Angebot.

Auch wenn der Hund versichert ist, sind Maulkorb und Leine Pflicht, da sonst der Versicherungsschutz gefährdet ist. Überhaupt ist der Verstoß gegen Halterpflichten ein Risikofaktor bei der Tierhalterhaftpflichtversicherung, denn einen Schutz "bei Verstoß gegen Halterpflichten" bieten nach Auskunft von "Stiftung Warentest" längst nicht alle Gesellschaften. Versicherte sollten sich daher die Bedingungen genau ansehen, damit auch ein kleines Versehen wie eine offene Tür oder eine defekte Leine nicht gleich den Versicherungsschutz gefährden.
 
Vor allem bei Pferdeversicherungen muss die Anzahl der geschützten Personen klar geregelt sein. Denn auch Angehörige sind über die Tierhalterhaftpflichtversicherung geschützt - wenn sie das Tier hüten. Werden sie jedoch von ihm verletzt, können sie keine Ansprüche geltend machen. Bei Pferden sollten Halter darauf achten, ein Fremdreiterrisiko mitzuversichern, wenn sie ab und zu andere auf dem Pferd reiten lassen.


(Quelle: ddp, aspect-online.de)