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Unfallversicherung

Katzenbiss gilt als Arbeitsunfall

1.09.09

Die Mitarbeiterin einer Tierarztklinik bekommt wegen eines Katzenbisses kein Schmerzensgeld von ihrem Arbeitgeber. Doch die gesetzliche Unfallversicherung zahlt.

Der Katzenbiss bei einer Behandlung sei ein normaler Arbeitsunfall, teilte das Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main mit. Der Arbeitgeber sei nur zur Zahlung verpflichtet, wenn er den Schaden vorsätzlich herbeiführe. Das sei jedoch nicht der Fall gewesen.

Anlass des Rechtsstreites war den Angaben zufolge die Behandlung einer Katze in einer Tierarztklinik. Die Hilfstierpflegerin war von einem Kater in die Hand gebissen worden. Eine Infektion hatte den Heilungsprozess kompliziert gestaltet, so dass der Mitarbeiterin eine Prothese eines Fingermittelgelenks eingesetzt werden musste.

Ein Arbeitgeber ist dem Urteil zufolge in einem derartigen Fall nicht haftpflichtig, da an die Stelle der privatrechtlichen Haftung die sozialversicherungsrechtliche Gesamthaftung der Berufsgenossenschaft (BG) trete. Ein Anspruch auf Schmerzensgeld sei jedoch ausgeschlossen (Urteil vom 14. Juli, 13 Sa 2141/08).

Eine private Unfallversicherung würde in so einem Fall immer zahlen - zusätzlich zu der Entschädigung durch die BG.

ddp/min