Aktuelles Tierhalterhaftpflichtversicherung -

Informationen über Versicherungen und Bankprodukte

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Keine Mithaftung für angeleinten Hund

5.06.09

Greift ein Hund einen anderen an, ohne dass dieser sich irgendwie bemerkbar gemacht hat, dann haftet der Halter des angreifenden Hundes zu 100 Prozent für alle Schäden, die sein Tier anrichtet.

Rennt ein nicht angeleinter Schäferhund, der sich in erheblicher Entfernung von der Person befindet, die ihn ausführt, auf einen angeleinten Pudel zu und verletzt sich der Führer des Pudels durch einen Sturz haftet der Halter des Schäferhundes zu 100 Prozent.

Der Schäferhund hatte das Pudel-"Herrchen" berührt. Außerdem hatte sich der Schäferhund bereits beim Losrennen außerhalb der Sichtweite der ihn führenden Person befunden. Eine Mithaftung des Pudelhalters wegen bloßen "Daseins" seines angeleinten Hundes scheidet aus, entschied das Oberlandesgericht Stuttgart (Az 10 U 205/01). Die Begründung der Richter: Die Tiergefahr eines freilaufenden Schäferhundes sei in einer solchen Situation erheblich höher als diejenige des angeleinten Pudels.