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Kfz-Versicherung

Kfz-Haftpflicht: Versicherer entscheidet selbst über Schuldfrage

15.09.09

Bei Verkehrsunfällen ist das Verschulden oft nicht auf den ersten Blick klar, und im Zweifelsfall gesteht sich niemand gerne ein, dass er einen Unfall verursacht hat. Kommt die Kfz-Haftpflicht jedoch zu diesem Ergebnis, empfiehlt die Victoria Versicherung in Düsseldorf, die Entscheidung zu akzeptieren.

Jeder Haftpflichtversicherer müsse berechtigte Schadenersatzforderungen erfüllen, unberechtigte Ansprüche jedoch zurückweisen. Dementsprechend sorgfältig prüften die Versicherer die jeweilige Sach- und Rechtslage, bevor über eine Regulierung des Schadens entschieden werde.

 

Wer dennoch auf seiner vermeintlichen Unschuld beharre, werde häufig eines Besseren belehrt. So erging es einer Autofahrerin, die nach einem Auffahrunfall von ihrer Unschuld überzeugt war und ihren Anwalt anwies, der Kfz-Versicherung die Regulierung des Schadens zu untersagen. Die Versicherung hatte den Fall jedoch bereits geprüft und war zu dem Ergebnis gekommen, der sogenannte Beweis des ersten Anscheins spräche eindeutig gegen die Kundin. Auf dieser Basis war der Unfallgegner entschädigt und die Schadensfreiheitsklasse im Vertrag der Fahrerin angepasst worden.

 

Als sie gegen diese Entscheidung vor Gericht ging, scheiterte sie: Die Richter des Landgerichts Coburg (Az. 15 C 1469/08) bestätigten die Einschätzung des Versicherers und wiesen überdies auf den in diesen Fragen geltenden Ermessensspielraum hin.

 

ddp