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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherer zahlt Gutachten, auch wenn's teuer ist

8.03.11

Die Kfz-Versicherung muss bei alleiniger Haftung ihres Kunden der gegnerischen Seite Gutachterkosten zahlen, selbst wenn sie überdurchschnittlich hoch sind, wie das Amtsgericht Nürnberg feststellte.

Freie Fahrt für Gutachter, die gegnerische Kfz-Versicherung muss blechen. Es gebe für streitende Prozessparteien in verkehrsrechtlichen Auseinandersetzungen keine Verpflichtung, sich eines möglichst günstigen Sachverständigen zu bedienen. Das stellte das Amtsgericht Nürnberg fest, wie die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg berichtet.

In dem Fall ging es um ein Gutachterhonorar mit Kosten in Höhe von 866,74 Euro, die ein vom Unfallopfer beauftragtes Sachverständigenbüro in Rechnung gestellt hatte. Die Versicherung des zum Alleinschuldigen erklärten Unfallverursachers wollte davon jedoch nur knapp zwei Drittel des Betrags übernehmen. Die im Verfahren erfolgreiche Klägerin hätte ja mit gleichem Ergebnis auch auf einen merklich billigeren Gutachter zurückgreifen können, argumentierte die Assekuranz.

Dem widersprach das Nürnberger Amtsgericht (Az. 31 C 8164/10). Einem Unfallgeschädigten sei vor Erteilung des Auftrags für das Gutachten nicht zuzumuten, Marktforschung zu betreiben und mehrere Kostenvoranschläge von Sachverständigen einzuholen.

dapd