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Kfz-Versicherung bestraft Nachlässigkeit
24.07.09Achtung: Grobe Fahrlässigkeit, die zum Diebstahl führt, kann im Verlust des Versicherungsschutzes resultieren.
Wer sein Auto unabgeschlossen abstellt und den Schlüssel sowie den Kfz-Schein im Auto zurücklässt, handelt grob fahrlässig und bekommt bei einem Diebstahl den Schaden nicht ersetzt. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor (AZ: 10 U 1243/08).
Die Richter sahen darin eine grob fahrlässige Verursachung der Entwendung, die zum Verlust der Versicherungsschutzes führt.
ddp

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