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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung bleibt Frist zur Schadenregulierung

23.08.10

Bei der Regulierung eines Kfz-Schadens sollte man der Versicherung eine vierwöchige Bearbeitungsfrist einräumen, empfiehlt der ADAC.

Wer mit der Bearbeitungsfrist der gegnerischen Kfz-Versicherung nicht einverstanden sei, sollte sich vor einer Klage am besten an einen Rechtsanwalt wenden. Klage der Geschädigte nämlich zu früh, könne es sein, dass er auf den Verfahrenskosten sitzenbleibe. Die Empfehlung des Autoclubs basiert auf einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (Az. 3 W 15/10).

Verzögerungen bis zu vier Wochen seien für den Geschädigten zwar ärgerlich, aber nicht zu beanstanden, urteilten die Richter. Bei der Bearbeitung von Kfz-Verkehrsunfällen handle es sich um ein Massengeschäft, bei dem der Bearbeitungszeitraum von personellen Schwankungen und unterschiedlichen Bearbeiterzahlen abhängig sein könne. Eine vierwöchige Bearbeitungszeit müsse der Haftpflichtversicherung deshalb eingeräumt werden.

ddp