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Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung: Frist für Schadenmeldung

23.12.08

Für noch nicht gemeldete Bagatellschäden läuft die Meldefrist zu Silvester ab, falls der Kunde die Versicherung doch noch in Anspruch nehmen möchte. Bei schon regulierten Kleinschäden lohnt es sich oft, den Schadenfreiheitsrabatt „zurückzukaufen“.

Wer einen Unfall verursacht, muss eigentlich den Schaden seiner Versicherung grundsätzlich innerhalb einer Woche schriftlich oder telefonisch anzeigen. Ausgenommen von dieser Regelung sind in der Kfz-Haftpflichtversicherung sogenannte Kleinschäden bis etwa 500 Euro. Darauf verweist der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in einer aktuellen Mitteilung.

 

Doch auch für Nachmeldungen gilt eine Frist: Spätestens bis zum 31. Dezember müssen Versicherungskunden Ansprüche aus derartigen Bagatellschäden geltend machen. Für Schäden aus dem Dezember ist noch Zeit bis Ende Januar 2009.

 

Hintergrund der Abwägungen ist der Schadenfreiheitsrabatt. Er steigt mit jedem Schaden, den die Versicherung reguliert – egal wie hoch der Schaden ist. Autofahrer, die 2008 zwei oder mehr Schäden verursachten, sollten sich laut GDV von der Kfz-Versicherung ausrechnen lassen, was für sie günstiger ist: alle Schäden zu melden, nur den teuersten Schaden zu melden und den kleineren selbst zu bezahlen oder alle Schäden selbst zu bezahlen.

 

Rabatt „zurückkaufen“

 

Wer einen Unfall bereits regulieren ließ, kann unter bestimmten Voraussetzungen seinem Haftpflichtversicherer, manchmal auch seinem Vollkaskoversicherer, die Unfallkosten zurückzahlen und dafür lieber den alten Schadenfreiheitsrabatt behalten.

 

Hat die Kfz-Haftpflichtversicherung einen Schaden beim Unfallgegner beglichen, schreibt sie ihren Kunden an und teilt die Höhe des Schadens mit. Nach Zugang dieser Mitteilung hat der Autofahrer sechs Monate Zeit, seiner Versicherung die Aufwendungen zu erstatten.

 

In dem Schreiben findet der Kunde eine Hochrechnung. Sie soll bei der Entscheidung helfen, ob der Kfz-Halter lieber den Schaden selbst begleicht (d.h. den Rabatt „zurückkauft“) und dafür die günstige Einstufung beim Schadenfreiheitsrabatt behält oder ob er besser den Versicherer zahlen lässt.

 

Dabei ist zu bedenken, dass die Berechnung immer nur ein Überschlag sein kann. Manche Versicherer rechnen über einen sehr langen Zeitraum hoch, andere nur für wenige Jahre. Eine Gegenüberstellung der nächsten drei Jahre ist kurzfristig für jemanden, der das versicherte Auto noch viele Jahre fahren möchte.

 

Andererseits ist eine Hochrechnung auf 12 Jahre und mehr nicht sinnvoll, wenn der Halter in den kommenden Jahren aufs Auto verzichten will. Neue Tarife und Ummeldungen machen die Zahlen ebenfalls unsicher.

 

tr