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Kfz-Versicherung nach 30.11. wechseln dank Sonderkündigungsrecht
2.12.09Millionen Autofahrer in Deutschland bekommen dieser Tage die Prämienberechnung für das Versicherungsjahr 2010. So können Kfz-Halter aus ihrer alten Police doch noch aussteigen: Mit einer Sonderkündigung ist der Wechsel der Kfz-Versicherung zum neuen Jahr auch nach dem 30. November möglich.
Die meisten Versicherungsverträge enden am 31.12. und können mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt werden. Das Kündigungsschreiben muss der Versicherung also spätestens zum 30.11. vorliegen. Wer den Termin verpasst hat, kann seine womöglich zu teure Versicherung am Ende doch noch ausbremsen: Das so genannte Sonderkündigungsrecht - basierend auf dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - erlaubt es Kfz-Haltern, auch nach dem Stichtag 30.11. aus der alten Autoversicherung auszusteigen.
Das Sonderkündigungsrecht - offiziell auch außerordentliche Kündigung genannt - steht jedem in folgenden Fällen zu:
- Beitragserhöhung:
Dazu gehört, wenn die Gesellschaft die Prämie erhöht. Dazu gehört auch, wenn der Versicherer das Fahrzeug in eine andere Regional- oder Typklasse einordnet und dadurch mehr Beitrag zu zahlen ist. "Es gibt keine Vorschrift, die den Versicherungen diktiert, wann sie über die Tariferhöhung informieren müssen. Wirksam wird die Kündigung zu dem Zeitpunkt, an dem auch die Beitragserhöhung wirksam wird", sagt Versicherungsexpertin Sabine Goebel vom Vergleichsportal Aspect Online. Die Gesellschaft müsse den Kunden auf dieses Kündigungsrecht in der neuen Beitragsrechnung aufmerksam machen. "Nicht wenige Versicherte zahlen ohne zu murren die höheren Prämien ihrer bisherigen Kfz-Versicherung, weil sie es nicht besser wissen. Die Gesellschaften freuen sich natürlich darüber, denn an einem Vergleich und einem Wechsel der Kunden haben sie kein Interesse", so Goebel weiter.
- Fahrzeugwechsel:
Beim Fahrzeugwechsel oder bei einer Neuzulassung (erstmalige Zulassung eines neuen oder gebrauchten Fahrzeuges auf Ihren Namen) können Sie ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln.
- Im Schadensfall:
Dann ist der Wechsel der Autoversicherung innerhalb eines Monats nach Bearbeitungsschluss des Schadens möglich. Es spielt dabei aber eine Rolle, ob man das entsprechende Tarifmerkmal (z.B. ein Marderbiss) auch seinerzeit explizit in die Police aufgenommen hat.
Es gibt jedoch Fälle, in denen man nicht kündigen kann. Nach Umzug oder Heirat etwa gibt es kein Sonderkündigungsrecht. Laut VVG ist es ebenfalls nicht möglich, der alten Versicherung Aufwiedersehen zu sagen, wenn sie zwar die Prämie erhöht, die Leistung aber ebenfalls.
Wichtig ist dabei, auf Post vom aktuellen Versicherer zu achten. Ab Zustellung der Mitteilung über eine Beitrags- oder Vertragsänderung läuft das Sonderkündigungsrecht einen Monat lang. Die schriftliche Kündigung muss sich eindeutig auf die Beitragserhöhung beziehen, ansonsten kann der Versicherer den Kundenwunsch ablehnen. Wer bereits an die bisherige Kfz-Versicherung Beiträge überwiesen hat, kann diese zurückverlangen.
Wichtig ist das ordnungsgemäß verfasste Sonderkündigungsschreiben.
Von Christian Minaty ; Foto: Ford


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