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Koalition sieht keinen Bedarf für Sammelklagen
30.05.11Verbraucherschützer klagen gegen Unternehmen, wenn diese scheinbar ihre Kunden übervorteilen. Die Urteile gegen Zwangskontogebühren sind nur ein jüngstes Beispiel. Der Weg zu Sammelklagen bleibt ihnen jedoch weiterhin versperrt.
Sammelklagen soll es in Deutschland auch zukünftig nicht geben, das hat der Rechtsausschuss des Bundestages mit den Stimmen der Abgeordneten der schwarz-gelben Koalition beschlossen und der Bundestag ist ihm gefolgt. Das Parlament beschäftigte sich mit dem Thema, weil die Europäische Kommission in einem Konsultationsverfahren sämtliche EU-Staaten gefragt hatte, wie sie es mit dem kollektiven Rechtsschutz halten.
Der Bundestag begründete sein "Nein" gegen die Sammelklagen unter anderem damit, dass Deutschland bereits einige Instrumente zugelassen hat, mit denen Verbände Verbraucherrechte einklagen können. Für Versicherungs- und Bankkunden besonders interessant: Das Rechtsberatungsgesetz 2002 hatte die Verbraucherzentralen und andere Verbraucherschutzorganisationen gestärkt. Seitdem dürfen sie abgetretene Zahlungsansprüche von Verbrauchern im eigenen Namen gerichtlich geltend machen. Seit 2008 müssen sie dabei nicht mehr gesondert nachweisen, dass ihre Klage dem Verbraucherschutz dient.
Anlegern erlaubt das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) seit 2005, Problemfälle vor Oberlandesgerichten zu klären, die eine Vielzahl gleichartiger Verfahren betreffen. Sollten die Möglichkeiten zu kollektiven Klagen ausgeweitet werden, könnte der Weg hin zu den "class actions" nach amerikanischem Vorbild führen. Dann, so die Befürchtung der Koalitions-Abgeordneten, wäre der Weg frei für eine Klageindustrie, die den Verbraucherschutz missbraucht.
Verbraucherschützer: Sammelklage muss kommen
Während CDU/CSU und FDP keinen Bedarf für neue kollektive Rechtsschutzinstrumente sehen, kann Hartmuth Wrocklage dies nicht nachvollziehen: "Durch Sammelklagen kämen Verbraucher deutlich einfacher zu ihrem Recht. Gerade bei geringen Streitwerten übersteigen die Kosten für das Gerichtsverfahren den eigentlichen Schaden. Viele Verbraucher verzichten dann darauf, ihr Recht durchzusetzen. Die Schädiger kommen ungestraft davon. Das darf nicht sein."
Sammelklagen würden zudem den Vorteil bieten, dass sich Gerichte nur mit einem Verfahren beschäftigen müssen und so entlastet werden. Daneben wird die Beweislast erleichtert, weil ein aufwendiges Gutachten überflüssig wird, wenn viele gleiche Fälle als Beweis genügen.
Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft spricht sich erwartungsgemäß gegen erweiterte Klagebefugnisse aus. "Es besteht kein Bedarf für ein Sammelklageinstrument auf europäischer Ebene", heißt es in einer aktuellen Stellungnahme. "Sollte dennoch über ein solches Instrument nachgedacht werden, müsste zumindest ein 'Opt-in-Verfahren' (Jeder entscheidet frei, ob er Partei eines Rechtsstreits wird) und das 'loser-pays-Prinzip' (Der Verlierer trägt die Kosten) vorgesehen werden."
tr

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