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Kopfpauschale wird teuer laut Gewerkschaftsstiftung
28.05.10Wenn die Kopfpauschale eingeführt wird, kommen höhere Kosten auf viele Krankenkassenmitglieder zu. Ein Sozialausgleich würde dagegen Verwaltungskosten verschlingen. Das sagen Forscher verschiedener Universitäten und die Hans-Böckler-Stiftung.
3.500 Euro müsste man verdienen, um durch die Kopfpauschale entlastet zu werden. Für alle anderen Krankenkassen-Mitglieder würde es teurer. Zu diesem Ergebnis kommt Markus Lüngen, Direktor des Instituts für Gesundheitsökonomie und Klinische Epidemiologie (IGKE) der Universität zu Köln, bei einer Analyse der aktuellen Regierungspläne. Derzeit erwägt Bundesgesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) einen schrittweisen Einstieg in die Kopfpauschale, die mit einem monatlichen Beitrag von 29 Euro beginnen soll.
Selbst wenn im Gegenzug der Beitragsanteil von 0,9 Prozent, den Arbeitnehmer seit einigen Jahren mehr als ihr Arbeitgeber bezahlen, wegfallen würde, träfe Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen eine spürbare Belastung. Berechnungen des IGKE zeigen: Für Versicherte, die 1.000 Euro brutto im Monat verdienen, stiege der Gesamtbeitrag zur Krankenversicherung beispielsweise um monatlich 20 Euro. Das entspricht rechnerisch einer Erhöhung des Beitragssatzes von heute 14,9 auf 16,9 Prozent.
Sozialausgleich macht Normalverdiener zu Wohlfahrtsempfängern
Befürworter der Pauschalprämie versprechen einen Sozialausgleich aus Steuermitteln. Keiner soll also faktisch mehr bezahlen. Zwei entscheidende Webfehler finden Stefan Greß, Gesundheitsökonom an der Hochschule Fulda, und Simone Leiber, Gesundheitsexpertin beim wissenschaftlichen Institut der gewerkschaftseigenen Hans-Böckler-Stiftung, in dem Konzept. Bislang fehlt in Deutschland die Institution, die den Ausgleich organisieren könnte. Konservativ gerechnet, fielen allein für sie Verwaltungskosten von 250 Millionen Euro an. In anderen Ländern mit Pauschalen steigt zudem die Zahl der Beitragsschuldner mit der Höhe der Prämie.
Außerdem würde ein großer Teil der Krankenkassen-Mitglieder zu Bittstellern in einem Umverteilungssystem – inklusive Bedürftigkeitsprüfung. "Dies geht in der Regel einher mit Problemen wie Angst vor Stigmatisierung und Scham vor der Inanspruchnahme", beobachten die Wissenschaftler. In den Niederlanden empfingen 2008 etwa 70 Prozent aller Haushalte einen "Gesundheitszuschuss".
Nicht nur gute Erfahrungen in Nachbarländern
"Auch die kleine Pauschale wird schnell groß", schätzen Greß und Leiber mit Blick auf die Kopfpauschalen in den Niederlanden und der Schweiz ein. Die Bundesregierung möchte die Arbeitgeber schonen und deren Beitragsanteil an der Krankenversicherung einfrieren. Bei wachsenden Gesundheitskosten müsste dann der Anteil der Arbeitnehmer steigen. Es liegt nach Ansicht der Wissenschaftler nahe, dass dazu die Pauschale erhöht würde. Mit jeder Milliarde Euro, um die die Gesundheitsausgaben klettern, stiege die Pauschale bei rund 50 Millionen gesetzlich Versicherten um 20 Euro pro Kopf und Jahr. Zur Einordnung: Zwischen 2007 und 2010 sind die Ausgaben der gesetzlichen Kassen um rund 20 Milliarden Euro gewachsen.
Zudem wäre das Gesundheitssystem bei Einführung einer Kopfpauschale mehr denn je von einem fachfremden Akteur abhängig: dem Finanzminister. Wie reagiert der auf steigende Ausgaben? Erfahrungen insbesondere aus den Niederlanden deuteten auf wachsende Konflikte hin: Dort werden derzeit eine drastische Ausweitung der Selbstbeteiligungen von 150 Euro auf 750 Euro pro Jahr und eine Reduzierung des Leistungskatalogs diskutiert.
Zeitung: Rösler will nun doch ohne Steuerausgleich auskommen
Unterdessen berichtet die "Süddeutsche Zeitung", den Krankenkassenmitgliedern würde schon ab 2011 ein Kopfpauschale abverlangt. Die Höhe könnte je nach Kasse zwischen 15 und 30 Euro pro Monat liegen. Damit Geringverdiener nicht überfordert werden, sollten sie einen Ausgleich aus Beitragsgeldern erhalten, schrieb das Blatt. Um das zu finanzieren, müssten Kassenmitglieder mit gutem Einkommen wohl höhere Abgaben zahlen.
Das Konzept von Bundesgesundheitsminister Rösler sehe dafür unter anderem einen Anstieg der Obergrenze vor, bis zu der Beiträge gezahlt werden müssen. Derzeit liegt diese Beitragsbemessungsgrenze bei 3750 Euro. Abweichend von Röslers ursprünglichen Plänen solle der Sozialausgleich nicht mit Steuergeldern finanziert werden, sondern über das Beitragssystem. Der Beitragssatz bliebe dabei unverändert bei 14,9 Prozent.
Ziel des Ministers sei es, mit der Pauschale das für das kommende Jahr erwartete Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung abzudecken, schrieb das Blatt. Hier gehe das Bundesversicherungsamt von etwa zehn Milliarden Euro aus. Es könne aber auch geringer ausfallen, wenn die Koalition Sparmaßnahmen ergreift.
tr/ddp

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