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Krankengeld: Selbstständige können wieder gesetzliche Absicherung verlangen
27.07.09Selbstständige in der gesetzlichen Krankenversicherung haben ab 1. August wieder Anspruch auf Krankengeld. Voraussetzung ist, dass sie statt des ermäßigten Beitragssatzes von 14,3 Prozent wieder den vollen Beitrag von 14,9 Prozent zahlen.
Das Krankengeld gibt es dann nach sechs Krankheitswochen (42 Arbeitsunfähigkeitstagen). Diese Regelung gilt auch für Saisonarbeitnehmer und Beschäftigte, die für weniger als zehn Wochen befristet angestellt sind.
Der Gesetzgeber hatte den Krankengeldanspruch für diese Personengruppen erst zu Jahresanfang gestrichen und die Krankenkassen im Gegenzug dazu verpflichtet, Wahltarife für das Krankengeld anzubieten. Diese Wahltarife gelten noch bis 31. Juli. Dann müssen sich Versicherte zwischen dem gesetzlichen Krankengeld und dem Abschluss eines neuen Wahltarifs bei der Krankenkasse entscheiden. "Wer nichts macht, verliert seinen bisherigen Krankengeld-Anspruch und hat dann gar keine Absicherung", sagt DAK-Sprecher Jörg Bodanowitz. Von der Neuregelung seien bundesweit rund 1,2 Millionen gesetzlich versicherte Selbstständige betroffen.
Von der Neuregelung sollen vor allem ältere Selbstständige und Arbeitnehmer profitieren. Diese konnten sich bisher zwar über einen Krankengeld-Wahltarif absichern, mussten für den Schutz aber einen deutlich höheren Beitrag zahlen als jüngere Versicherte. Für die neuen Wahltarife dürfen die Kassen keine altersabhängigen Beitragszuschläge mehr verlangen.
Nur noch zwei Optionen
Damit entfallen allerdings auch Gestaltungsoptionen. So konnten selbstständige Versicherte bei vielen Kassen nicht nur den Beginn, sondern auch die Höhe der Krankengeldzahlung weitgehend frei wählen. Zudem unterschieden sich die Wahltarife für Selbstständige von denen für Arbeitnehmer.
Mit dieser - je nach Perspektive - Vielfalt oder Unübersichtlichkeit ist nun Schluss. Die Barmer-Ersatzkasse beispielsweise bietet künftig neben der gesetzlichen Absicherung nur noch einen Ergänzungstarif und einen so genannten Volltarif an, wie Barmer-Sprecher Thorsten Jakob erläutert. Versicherte mit Ergänzungstarif haben bereits ab dem 22. Krankheitstag Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld, zahlen dafür aber neben dem vollen Beitragssatz einen Zuschlag von einem Prozentpunkt. Wer sich für den Volltarif entscheidet, zahlt den ermäßigten Beitragssatz sowie einen Zuschlag von 0,4 Prozentpunkten, bekommt dafür aber erst nach 91 Tagen Krankengeld.
Versicherte, deren Krankengeld-Wahltarif ausläuft, können sich bis Ende September für eine der neuen Optionen entscheiden. Die Entscheidung gilt dann rückwirkend zum 1. August. Für Versicherte, die derzeit einen Wahltarif haben und über den 1. August hinaus Krankengeld bekommen, ändert sich zunächst nichts. Sie haben bis zu ihrer Genesung Anspruch auf die vereinbarten Leistungen zu den geltenden Konditionen.
ddp/min

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