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Krankenkasse darf Bonus ohne Prüfung vergeben
31.03.10Die Bonusleistungen einer Betriebskrankenkasse (BKK) für normalgewichtige und nichtrauchende Mitglieder sind rechtens. Das entschied das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt.
Das Gericht lehnte damit einen Eilantrag der AOK Hessen ab, die die Praxis der BKK beanstandet hatte. Die Krankenkasse gewährt Mitgliedern einen Bonus, wenn deren Body-Maß-Index zwischen 18 und 27 liegt und sie seit mindestens sechs Monaten Nichtraucher sind. Die Versicherten müssen diese Angaben nur mit ihrer eigenen Unterschrift und nicht etwa mit einer ärztlichen Bescheinigung bestätigen. Erfüllen die Versicherten noch weitere Bedingungen des Bonusprogramms wie etwa Vorsorgeuntersuchungen, schenkt ihnen die Krankenkasse Sach- oder Geldprämien.
Die AOK warf der BKK vor, dass sie keine ärztliche Bestätigungen über das Gewicht oder die Rauchgewohnheiten der Versicherten verlangt. Dies habe ein Anruf zur Konkurrenzbeobachtung ergeben. Sie verlangte von der BKK eine Unterlassungserklärung. Die betroffene Kasse lehnte das ab und verwies darauf, dass das Bundesversicherungsamt die Satzungsregelung genehmigt habe. Das Gericht urteilte, das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb sei bei Streitigkeiten zwischen Krankenkassen nicht anwendbar. Zudem habe die AOK nicht glaubhaft gemacht, dass ihr ein unzumutbarer Nachteil wie etwa erheblicher Mitgliederverlust durch die Regelung der Konkurrenz entstanden sei oder drohe.
ddp

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