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Krankenversicherung

Krankenkasse muss Bonus-Programme kontrollieren

3.06.09

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat für Bonuszahlungen von Krankenkassen für ihre Versicherten Grenzen gesteckt.

Die Richter entschieden in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil (AZ: L 11 KR 3718/08 KL), dass die Satzungsänderung einer Krankenkasse vom Bundesversicherungsamt zurecht abgelehnt wurde. Die Kasse hatte ihren Versicherten auch dann einen jährlichen Bonus von 100 Euro bezahlen wollen, wenn allein der Versicherte angegeben hätte, vorgesehenen Präventionsleistungen in Anspruch genommen zu haben. Ein Nachweis eines Arztes oder des Anbieters der Leistungen wäre nach dieser Regelung nicht nötig gewesen. Die Richter entschieden jedoch, damit werde dem Missbrauch von Bonusleistungen "Vorschub geleistet".

 

Mit dem "Verzicht auf jeden kontrollierbaren Nachweis", ob Versicherte regelmäßig Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten oder Angebote zur Prävention in Anspruch nehmen, habe die Kasse "ihren gesetzlichen Gestaltungsspielraum überschritten". Zudem könne nicht sichergestellt werden, dass die Versichertenbeiträge ordnungsgemäß verwendet werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 

ddp