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Krankentagegeld: Heimliches Arbeiten berechtigt zur Kündigung
20.08.08Wer Leistungen aus einer Krankentagegeldversicherung bezieht und ohne Mitteilung an den Versicherer nebenbei arbeitet, der kann von der Krankentagegeldversicherung gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Erfurt (AZ: 6 C 1843/07) entschieden.
Wenn die Versicherung ihren Versicherten im Vorfeld der Kündigung zudem noch darauf hingewiesen hat, dass eine anderweitige Erwerbstätigkeit die Leistungen ausschließt, muss der Versicherte nicht einmal abgemahnt werden.
(Quelle: ddp)

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