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Krankenzusatzversicherung

Krankentagegeld nicht bei teilweiser Arbeitsfähigkeit

3.09.09

Nach den Versicherungsbedingungen der Krankentagegeldversicherung endet der Anspruch auf die Leistungen, wenn der Versicherte wieder arbeiten kann.

Das ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt/Main auch der Fall, wenn der Versicherte nur zum Teil wieder arbeiten kann. Dabei spiele es nach Ansicht der Frankfurter Richter keine Rolle, ob der Arbeitgeber die Aufnahme einer solchen begrenzten Tätigkeit akzeptiert. Entscheidend sei alleine, ob der Versicherte hierzu gesundheitlich in der Lage ist (AZ: 7 U 247/06).

ddp