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Krankenzusatzversicherung

Krankentagegeld wird nicht bei Verdacht auf Berufsunfähigkeit gezahlt

30.01.09

Eine Krankentagegeldversicherung ist kein Ersatz für eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Wer dauerhaft krank ist, bekommt kein Tagegeld mehr.

 

Das Oberlandesgericht Koblenz musste sich mit der Frage auseinandersetzen, ob die Krankentagegeldversicherung noch zahlen muss, wenn der Versicherte vermutlich berufsunfähig ist. In ihrem Urteil (AZ: 10 U 618/08) entschieden sie gegen den Kunden.

 

Dabei ist es nicht entscheidend, dass die Berufsunfähigkeit auch ärztlich festgestellt werden muss. Es reicht, wenn Indizien dafür sprechen. In dem Fall hatte ein Mann seit 7 Jahren monatlich knapp 2000 Euro Krankentagegeld erhalten. Dann lehnte die Versicherung weitere Leistungen mit der Begründung ab, dass mit einer vollen Arbeitsfähigkeit des Mannes nicht mehr zu rechnen sei und deshalb die Leistungen eingestellt werden könnten.

 

Die Koblenzer Richter teilten diesen Auffassung. Angesichts des langen Zeitraums dränge sich auch ohne ausdrückliche ärztliche Feststellung die Prognose einer dauernden Berufsunfähigkeit auf unabsehbare Zeit auf, sodass die Versicherung nicht länger zahlen musste.

 

ddp