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Krankenversicherung laut Studie vor weiteren Beitragssteigerungen
2.03.10Den Wettbewerb innerhalb der privaten Krankenversicherung untersuchte das auf Gesundheitsthemen spezialisierte Institut IGES. Am Anspruch der Privaten, besser gegen zukünftige Beitragssteigerungen geschützt zu sein, melden die Forscher "begründete Zweifel" an. Der Branchenverband widerspricht.
Die Studie dürfte beim Auftraggeber, dem FDP-geführten Wirtschaftsministerium unter Rainer Brüderle, nicht für ungeteilte Freude gesorgt haben. Wettbewerbsdefizite und fehlende Verhandlungsmacht gegenüber Ärzten und Krankenhäusern bescheinigten die Forscher, zu denen auch der ehemalige "Wirtschaftsweise" Bert Rürup gehörte, der privaten Krankenversicherung (PKV). Es ging dabei nicht um einen Wettbewerbsvergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), vielmehr sollte das Kostensenkungspotenzial innerhalb der PKV vor dem Hintergrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft untersucht werden.
Am Anfang steht die Feststellung, dass die medizinische Versorgung teurer wird und dass von den steigenden Gesundheitsausgaben die Älteren stärker betroffen sind. Nach eigenem Anspruch schützt die private Krankenversicherung ihre Kunden besser gegen den Kostenanstieg, weil sie Prämien kalkuliert, die an das Risiko angepasst sind, und weil die Versicherten für das Alter Rückstellungen bilden. Das genügt jedoch nicht, stellt die Studie fest. Sprunghafte Beitragserhöhungen seien nicht auszuschließen und die Älteren trügen dabei die höheren Lasten. Dabei spielen auch die Unterschiede zwischen PKV und GKV eine Rolle. Gerade für ihre Kunden im höheren Alter geben die Privaten entschieden mehr Geld aus als die gesetzliche Konkurrenz. Das liegt daran, dass die Krankenkassen wegen der gesetzlichen Regelungen Leistungen stärker begrenzen (oder beschneiden) können.
Falsche Anreize für Versicherer
Insgesamt entstünden, so die Autoren, ein mangelhafter Wettbewerb und falsche Anreize bei der Tarifgestaltung. Die höheren Jahrgänge können nicht mehr so einfach ihre Krankenversicherung wechseln, weil sie ihre Alterungsrückstellungen nicht oder nur begrenzt zu einem neuen Tarif mitnehmen können. Die Forscher untersuchten die Beitragsentwicklung jüngerer und älterer Krankenversicherungstarife. Ihr Fazit: Die PKV-Unternehmen würden neue, preiswerte Tarife auf den Markt werfen, um junge und gesunde Kunden zu ködern. Im Gegensatz dazu würden "ältere Tarife auf einem überdurchschnittlichen Prämienniveau angeboten."
Den Änderungen durch die letzte Gesundheitsreform gewinnt die IGES-Studie nicht viel Gutes ab. Zwar dürfen die Versicherten mittlerweile ihre Rückstellungen fürs Alter bei einem Übertritt zu einem anderen Anbieter teilweise mitnehmen. Doch so, wie das Gesetz jetzt gestrickt ist, sorge es für Fehlanreize. Risikoselektion heißt der Fachbegriff, das bedeutet, Gesunde wechseln und Kranke müssen bleiben. Erforderlich sei deshalb eine Lösung, die allen eine faire Wechselmöglichkeit gebe. Dafür sollten die Krankenversicherer jedem Kunden individuell seine Rückstellung kalkulieren.
PKV: Studie hat methodische Schwächen
Der PKV-Verband, der die privaten Krankenversicherer vertritt, widerspricht in seiner Stellungnahme solchen Argumenten vehement. "Billigtarife für 'Junge' gibt es in der PKV nicht. Es kann sie auch nicht geben, weil die Kalkulationsvorschriften für 'Alte' und 'Junge' gleichermaßen gelten", heißt es dazu von der Branchenvertretung. Der Vorwurf der Vergreisung treffe nicht zu, die Forscher hätten in der Studie den Effekt statistisch überschätzt - nicht zuletzt in Folge methodischer Fehler. Dass es tatsächlich "vergreiste" Krankenversicherungstarife gibt, bestreitet der Verband nicht. Nur seien sie weit in der Minderheit und hätten nur noch wenige Versicherte, dennoch flossen sie mit unverhältnismäßig hohem Gewicht in die Zahlen der Studie ein. Zudem haben privat Versicherte seit 1994 das Recht, innerhalb ihres Versicherers in einen anderen, preiswerteren Tarif umzusteigen und trotzdem die Rückstellungen zu behalten, die für die Beitragsentlastung im Alter angespart wurden. Gegen Kostenexplosionen für ältere Versicherte war durch das Gesundheitsstruktur-Gesetz 1993 zusätzlich der Standardtarif eingeführt worden.
Was eine sinnvolle Lösung der Alterungsrückstellungen angeht, bleibt der Verband in seiner Stellungnahme skeptisch gegenüber der pauschalen Forderung der Studie, personenbezogen zu kalkulieren. Eigentlich könnten solche Reserven nur für Kollektive hochgerechnet und gebildet werden. Niemand weiß schließlich für sich persönlich, wie hoch seine Arztkosten in Zukunft liegen werden. Falls ein Versicherter alle Rücklagen bei einem Wechsel zu einer neuen Krankenversicherung mitnehmen dürfte, bekämen die Gesunden zu viel und die Kranken zu wenig. Die Risikoselektion wäre die Folge. Das erkennt auch die Studie an und formuliert deshalb ihre Forderung nach einer individuellen Kalkulation sehr vorsichtig und im Konjunktiv. Schon 2001 hatte ein Sachverständigenrat festgestellt: "Bei der Portabilität der Alterungsrückstellungen ist ein gangbarer Weg bisher noch nicht aufgezeigt worden."
Trotzdem durchtrennte die letzte Bundesregierung diesen Gordischen Knoten mit dem Schwert und führte die Übertragung für alle Krankenversicherungs-Verträge ein, die seit Januar 2009 abgeschlossen werden. Der Wert ist zwar begrenzt: Jeder bekommt nur Rückstellungen mit, wie sie in einem Basistarif aufgebaut worden wären. Trotzdem besteht nach Ansicht der privaten Krankenversicherer die Gefahr einer Entmischung der Kollektive von Kunden mit höheren und niedrigeren Gesundheitskosten. Außerdem mussten die Gesellschaften die Übertragung der Alterungsrückstellungen und die höheren Risiken in die Beiträge einkalkulieren. So führte in diesem Fall die Gesundheitsreform 2009 zu "erheblichen Beitragserhöhungen."
Private Krankenversicherung will an die Gebührenordnung der Ärzte ran
Für steigende Kosten bei der privaten Krankenversicherung sorgen auch Ärzte und Krankenhäuser. Weil sie an Kassenpatienten weniger verdienen, kompensieren sie die Einbußen auf Kosten der Privatpatienten. Das könnte dazu führen, dass diese relativ mehr Leistungen in Anspruch nehmen, so die IGES-Autoren. Ob die Versorgungsqualität deshalb höher ist, dafür fand die Untersuchung noch keine überzeugenden Studienergebnisse – außer für die geringeren Wartezeiten bei Arztterminen. Weil PKV-Unternehmen meist geringere Marktanteile haben, können sie schwerer eigene Versorgungsangebote machen. Für Preisverhandlungen mit Leistungsanbietern sind ihnen weitgehend durch gesetzliche Vorgaben die Hände gebunden. Lediglich über die Tarifgestaltung könnten sie ihre Kunden zu einem kostenbewussten Verhalten erziehen.
Hier sieht der PKV-Verband einen entscheidenden Ansatzpunkt. Er begrüßt die Empfehlung der IGES-Studie an das Bundeswirtschaftsministerium, die Rahmenbedingungen für mehr Vertragskompetenzen in der privaten Krankenversicherung zu verbessern. Es gehe nicht an, dass die GKV mit einem Marktanteil von 90 Prozent kaum Beschränkungen hat, um mit Ärzten, Apothekern und Krankenhäusern über Vergütungsmodelle zu verhandeln. Bei der viel kleineren privaten Konkurrenz stoße jeder Vorstoß aber rasch an kartellrechtliche Grenzen.
Mehr Möglichkeiten zum sparsamen Umgang mit den Kundengeldern brauchen die privaten Anbieter tatsächlich. Ihre Leistungsausgaben stiegen in der Vergangenheit durchschnittlich um sechs Prozent pro Jahr. Die Forderung des PKV-Verbandes dürfte bei Ärzten für Unmut sorgen. Schließlich geht es auch um "eine Öffnungsklausel zur möglichen Abweichung von der Gebührenordnung der Ärzte und der Zahnärzte." Da geht es ans Portmonee der Leistungsanbieter. Privatpatienten sind attraktive Kunden, weil die Ärzte bei ihnen den 2,3-fachen Satz der Gebührenordnung standardmäßig abrechnen. Außerdem machen sie reichlich von der Möglichkeit Gebrauch, für Erschwernis den 3,5-fachen Satz oder noch mehr einzufordern. Doch die PKV beruhigt auch: Eine größere Verhandlungsmacht solle nicht nur bei der Vergütung genutzt werden. Ebenso ließen sich Qualitätsanreize vereinbaren, wie die optimierte Abgabe von Medikamenten. Und das Prinzip der freien Arztwahl werde dabei nicht angestatet.
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