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Krankenversicherung

Krankenversicherung muss künstliche Befruchtung nicht immer zahlen

29.01.10

Wenn privat Versicherte mit einem Spendersamen ein Kind zeugen wollen, muss die Krankenversicherung für die Kosten nicht aufkommen.

Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München (Az. 25 O 2076/09) hervor. Eine solche Kinderwunschbehandlung sei keine medizinisch notwendige Heilbehandlung, da hierdurch nicht auf Heilung, Besserung, Linderung oder Verhinderung der Verschlimmerung des Leidens des Klägers abgezielt werde, urteilte das Gericht. Eine Heilbehandlung könne nur dann angenommen werden, wenn eine wie immer auch geartete körperliche Beteiligung des Versicherten an der Behandlung vorliegt.

Ist das nicht der Fall, muss die Krankenversicherung die Kosten nicht tragen, zumal der versicherte Kläger auch nicht Vater des Kindes wird und somit seine körperliche Fehlfunktion durch die künstliche Befruchtung nicht ersetzt wird.

ddp