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Private Krankenversicherung

Krankenversicherung: Steuerersparnis mit Vorauszahlung

14.03.11

Eine freiwillige Vorauszahlung von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung kann Steuern sparen. Unter Umständen lässt sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung dadurch besser absetzen.

Die Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung sind seit 2010 in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar - und zwar in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden. Das gilt auch, wenn die Beiträge im Voraus für kommende Jahre gezahlt werden. Darauf weist das Internetportal steuerrat24.de hin. Absetzbar sind Vorauszahlungen bis zur 2,5-fachen Höhe des laufenden Jahresbeitrages.

Der Vorteil: Zahlen Versicherte in einem Jahr mit einer hohen Steuerbelastung Beiträge im Voraus, sparen sie nicht nur Steuern, sondern schaffen in anderen Jahren automatisch Platz für die steuerliche Absetzbarkeit von Versicherungsbeiträgen, die sonst nicht absetzbar wären.

Denn die steuerlich absetzbaren Krankenversicherungsbeiträge blockieren in aller Regel die Absetzbarkeit weiterer Versicherungsprämien zum Beispiel von Berufsunfähigkeits- oder Risikolebensversicherungen. Sind die Beiträge aber in früheren Jahren auf einen Schlag gezahlt worden, sind in anderen Jahren bis zu 2.800 Euro Versicherungsbeiträge absetzbar.

dapd