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Krankenversicherung während der Elternzeit
19.11.07Mit dem Babyglück stellt sich auch die Frage nach der richtigen Krankenversicherung.
Denn wenn Vater oder Mutter nicht mehr arbeiten, müssen sie als privat Krankenversicherte in ihrer Versicherung bleiben. Die Versicherung über die gesetzliche Krankenkasse des Partners ist dann nicht möglich.
Etwas ganz anderes ist es, wenn ein Elternteil privat krankenversichert ist und nur noch Teilzeit arbeitet, um sich um das Kind zu kümmern. In diesem Fall weist der "Bund der Versicherten" darauf hin, dass bei einem Einkommen von bis zu 47.700 Euro die Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist.
Wer jedoch nach dem Erziehungsurlaub wieder in die private Krankenversicherung will, muss den Angaben zufolge in diesem Fall aber eine Anwartschaftsversicherung vereinbaren. Dadurch ist später die Versicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung zum gleichen Leistungsumfang gewährleistet.
Ein Weg zurück in die private Kasse ist möglich, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach der Elternzeit ein Entgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze erzielt wird.
Wer auf jeden Fall auch in der Elternzeit in der privaten Versicherung bleiben möchte, kann sich für diesen Zeitraum von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dafür, so der "Bund der Versicherten", müssen jedoch einige Punkte erfüllt sein: So darf die wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden nicht übersteigen, der Antrag auf Befreiung muss zudem innerhalb von drei Monaten nach Beginn der Versicherungspflicht bei der Krankenkasse gestellt werden.
(Quelle: ddp)

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