Aktuelles Kreditkarten -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Kreditkarten

Kreditkarte ungewollt großzügig bei Reiserücktritt

13.08.10

Viele Kreditkarten verfügen über Zusatzfunktionen wie eine Reiserücktrittsversicherung oder eine Auslandkrankenversicherung. Gerade bei Reiserücktritt hat ein Gericht den Schutz jetzt sehr weit ausgelegt.

Der Kläger ist Besitzer einer goldenen Kreditkarte, in die eine Reiserücktrittsversicherung eingeschlossen ist. Wenn dieser Deckungsschutz zugesagt wird, so gilt der für jeden Reisenden einzeln und nicht für alle zusammen. So entschied das Oberlandesgericht Koblenz (Az. 10 U 613/09). In dem Fall ließ die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Formulierung "für jede bis 10.000 Euro Reisepreis bezahlte Reise" offen, ob es sich um den Gesamtreisepreis für alle Teilnehmer handelt oder um den Reisepreis pro versicherter Person. Diese Unklarheit muss sich allerdings der Versicherer ankreiden lassen.

Hinzu kommt, dass nach den Versicherungsbedingungen nicht nur der Inhaber der Karte (Versicherter) versichert ist, sondern weitere maximal fünf Personen (geschützte Personen), die in der Reiseanmeldung genannt sind. Besteht danach aber Versicherungsschutz für maximal sechs Reiseteilnehmer, hätte dies bei einem versicherten Gesamtreisepreis von 10.000 Euro zur Folge, dass lediglich ein Reisepreis von 1.666,66 Euro pro Reiseteilnehmer versichert wäre, der bei den meisten Reisen ohne weiteres überschritten würde.

Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer könne daher die Regelung nur so verstanden werden, dass sich der Reisepreis von 10.000 Euro auf den für jede versicherte Person zu entrichtenden Reisepreis bezieht und nicht auf den für alle Reiseteilnehmer zu zahlenden Gesamtbetrag, urteilten die Richter.

ddp