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Kündigung der Kapitallebensversicherung kann teuer werden
8.05.09Wer seine Kapitallebensversicherung vorzeitig kündigt, muss oft einen Verlust verbuchen.
Das liegt vor allem daran, dass die erwirtschafteten Zinsen auch über einige Jahre manchmal geringer sind als die aufgelaufenen Kosten, die zu Vertragsbeginn fällig werden. Das Finanzamt interessiert sich trotzdem für die Verträge, die vor 2005 abgeschlossen wurden. Denn trotz eines Gesamtverlustes sind ja Zinsen aufgelaufen und die sind steuerpflichtig, wenn der Vertrag vor Ablauf von zwölf Jahren gekündigt wird.
Und diese Zinsen sind nach dem Einkommenssteuergesetz auch bei einem Verlust zu versteuern. Diese gesetzliche Regelung hat das Finanzgericht Niedersachsen (AZ: 12 K 10521/05) bestätigt und damit vor allem alte Versicherungsverträge noch unlukrativer gemacht.
ddp

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