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Rechtsprechung

Kündigung per Fax gültig

9.01.09

Zu einem häufig diskutierten Thema hat das Oberlandesgericht Karlsruhe jüngst ein Urteil gefällt. Ein Versicherungsvertrag kann per Fax gekündigt werden.

Wer seine Kündigung per Fax versendet und einen Sendebericht bekommt, auf dem die Übertragung bestätigt wurde, der kann davon ausgehen, dass das Schreiben beim Empfangsgerät des Versicherers angekommen ist (AZ: 12 U 65/08).

 

Sinnvoll ist es immer, die Versicherung frühzeitig per Fax zu kündigen und um eine Kündigungsbestätigung zu bitten. Erhält man diese nicht, kann man immer noch vor Ablauf der Kündigungsfrist eine Kündigung per Einschreiben nachschieben.

 

ddp