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Kredit

Kündigung von Ratenkrediten durchrechnen

6.07.10

Der Schutz vor Lockvogelwerbung ist nur die bekannteste Maßnahme der EU-Verbraucherkreditrichtlinie. Ein weiterer wichtiger Punkt: Kunden kommen jetzt viel leichter aus bestehenden Ratenkrediten heraus.

Bisher galt dabei eine Wartezeit von sechs Monaten und anschließend eine dreimonatige Kündigungsfrist. Jetzt können Bankkunden Ratenkredite, die sie nach dem Stichtag 11. Juni abgeschlossen haben, jederzeit komplett oder teilweise zurückzahlen. Ausnahme: Für Immobiliendarlehen, die per Grundpfandrecht abgesichert sind, gelten nach wie vor besondere Kündigungsregeln.

Ganz ohne Gegenleistung bleibt die neue Ausstiegsoption allerdings nicht: Banken dürfen vom Kunden bei einer Kündigung eine Vorfälligkeitsentschädigung fordern. Deren Höhe ist jedoch begrenzt auf ein Prozent der noch ausstehenden Kreditsumme. Bei einer Restlaufzeit des Vertrages von weniger als einem Jahr dürfen es maximal 0,5 Prozent sein. Erhalten Kreditnehmer etwa durch eine Erbschaft vorzeitig Kapital, stellt sich somit künftig die Frage, was günstiger ist: Die Schulden trotz der Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuzahlen oder den Kredit besser weiterlaufen zu lassen und das Geld anderweitig anzulegen?

Hilfe bei der Entscheidung bietet ein vereinfachtes Rechenbeispiel, das die Direktbank ING-Diba in einer Meldung kalkuliert: Ein Ratenkredit über 5.000 Euro mit einer Laufzeit von 48 Monaten wurde nach dem 10. Juni diesen Jahres abgeschlossen. Der vereinbarte Sollzins beträgt acht Prozent im Jahr (Effektivzins: 8,30 Prozent p.a.). Daraus ergibt sich eine Monatsrate von 122 Euro. Bereits nach einem Jahr hat der Bankkunde genügend Geld, um den Ratenkredit komplett zurückzahlen zu können.

Auch Umschulden rentiert sich eher

Die Restschuld beträgt zu diesem Zeitpunkt 3.895 Euro. Folglich kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung von rund 39 Euro berechnen (ein Prozent der Restschuld). Dem stehen 499 Euro ersparte Kreditzinsen für die Restlaufzeit von drei Jahren gegenüber. Unter dem Strich bleibt also eine Ersparnis von 460 Euro. Lässt der Kreditnehmer dagegen das Darlehen bis zum Ende laufen und legt er den Betrag von 3.895 Euro für drei Jahre zu einem Zins von zwei Prozent an, fließen ihm als Zinsertrag lediglich rund 238 Euro zu. Eine eventuell anfallende Abgeltungsteuer ist dabei noch nicht einmal berücksichtigt.

Das Fazit des Vergleichs: Da Anlagezinsen in der Regel deutlich niedriger ausfallen als Kreditzinsen, lohnt sich die vorzeitige Kreditablösung trotz der Vorfälligkeitsentschädigung in den meisten Fällen. Das gilt umso mehr, wenn die Bank kundenfreundlich ist und von Beginn an komplett auf eine solche Entschädigung verzichtet.

Auch die Umschuldung auf einen günstigeren Kredit lohnt sich trotz der Vorfälligkeitsentschädigung häufig nach Meinung der Direktbanker. Würde das Darlehen im Beispiel oben für die Restlaufzeit von drei Jahren auf einen Ratenkredit mit nur noch 6 Prozent Sollzins (effektiv: 6,17 Prozent p.a.) umgeschuldet, stünde der Vorfälligkeitsentschädigung von 39 Euro eine Zinsersparnis von rund 140 Euro gegenüber.