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Künftig keine Betriebsrente aus dem Zeitkonto ohne Sozialabgaben
7.11.08Eine Expertenanhörung im Bundestag hat womöglich das Aus für eine komfortable Ausnahmeregelung bei Zeitwertkonten eingeläutet.
Bei den Beratungen über das „Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen" („Flexi II“) gab es verschiedene Änderungsanträge. Unter anderem soll die Möglichkeit, ein Zeitwertkonto sozialversicherungsfrei in eine betriebliche Alterversorgung (bAV) umzuwandeln, gestrichen werden. Das berichtet die auf bAV spezialisierte febs Consulting GmbH, München.
Zahlreiche Wertkontenvereinbarungen sehen vor, dass Arbeitnehmer ihre
Wertguthaben in eine betriebliche Altersversorgung überführen können, wenn sie zeitgleich in Altersrente gehen. Diese Überführung ist bis dato unter bestimmten Voraussetzungen sozialversicherungsfrei möglich.
Die Befreiung der Beiträge von Abgaben an die Sozialversicherung soll nun zukünftig gestrichen werden. Einige Unternehmen hatten die als Ausnahmeregelung vorgesehene Lösung offensichtlich sehr extensiv genutzt. Für bestehende Verträge soll ein Bestandsschutz gelten. Ein weiterer Änderungsantrag sah vor, den Schwellenwert zu senken, ab dem Wertkonten der Insolvenzsicherung unterliegen.
Da die Anträge von CDU/CSU und SPD eingebracht wurden, gehen die Experten von febs davon aus, dass die Änderungen zum 1. Januar 2009 in Kraft treten.

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