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Kunde muss Immobiliengutachten nicht zahlen
2.07.10Bausparkassen und Banken holen gelegentlich ein Immobilien-Wertgutachten ein, bevor sie über eine Baufinanzierung entscheiden. Dafür dürfen dem Kunden keine Kosten in Rechnung gestellt werden.
Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle hervor. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind Bankentgelte unzulässig, wenn dem Kunden keine Dienstleistung erbracht wird. Die Wertermittlung aber erfolgt ausschließlich im Interesse des finanzierenden Instituts, die Banken holen den Expertenrat zu Absicherung ihres Risikos ein. Bedenken gegen die Werthaltigkeit des Objekts müssen nicht mitgeteilt werden. Deshalb dürfen die Kosten auch nicht auf die Kunden abgewälzt werden.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen ging in den letzten Jahren mit zahlreichen Abmahnungen und Klagen gegen verschiedene Geldinstitute vor, um zu verhindern, dass die Kosten für Wertgutachten auf die Kunden abgewälzt werden. Dabei mussten die Düsseldorfer Verbraucherschützer bis vors Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I U 17/09) ziehen. Auch die BHW Bausparkasse wurde bereits rechtskräftig verurteilt (Landgericht Hannover Az. 18 O 346/07).
In dem weiteren Fall verhängte das Oberlandesgericht Celle nun eine Ordnungsstrafe von 100 000 Euro gegen die Bausparkasse. Sie hatte eine bereits untersagte Klausel in ihren Bedingungen umformuliert. Doch die Richter sahen darin nur eine Verschleierung (Az. 13 W 49/10).
ddp

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