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Längere Wartezeiten für Kassenpatienten
2.04.08Kassenpatienten müssen im Durchschnitt dreimal so lange auf einen Termin beim Facharzt warten wie privat Krankenversicherte. Das geht aus einer am Dienstag veröffentlichten Studie der Universität Köln hervor.
Für die Untersuchung der Universität Köln wurden im Frühjahr 2006 insgesamt 189 niedergelassene Facharztpraxen im Raum Köln/Bonn/Leverkusen kontaktiert. Die Tester gaben sich entweder als Kassen- oder als Privatpatienten zu erkennen und baten um eine von fünf ausgewählten Untersuchungen. Gezählt wurden dann die Werktage, die zwischen dem Anruf und dem vergebenen Termin lagen.
Die Terminwünsche bezogen sich auf einen Allergietest, einen Lungenfunktionstest, eine Pupillenerweiterung, eine Magenspiegelung, einen Hörtest und eine Magnetresonanztomographie (MRT) des Knies.
Der größte Unterschied in absoluten Zahlen ergab sich für die Magenspiegelung, auf die Privatpatienten im Durchschnitt 11,9 Werktage, Kassenpatienten 36,7 Werktage warten mussten. Am geringsten fiel der Unterschied bei Hörtests aus, die bei Kassenpatienten nach 6,8 Tagen anstanden, während Privatversicherte bereits 2,2 Tage nach dem Telefonanruf in die Praxen gebeten wurden.
"Serviceunterschiede"
"Die Kollegen vergeben Termine unter medizinischem Gesichtspunkt, unabhängig davon, ob der Patient privat oder gesetzlich krankenversichert ist", betonte daraufhin der Vorstandsvorsitzende der "Kassenärztlichen Bundesvereinigung" (KBV), Andreas Köhler. Es gebe keine Unterschiede in der Behandlung, allenfalls bestünden "Serviceunterschiede".
Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sagte, Privatversicherte und Kassenpatienten würden qualitativ gleich behandelt. "Zu den Wartezeiten für gesetzlich Versicherte kommt es, weil oftmals die vorgegebenen Budgets vor Ende des Quartals ausgeschöpft sind". Viele Ärzte behandelten ihre Patienten im letzten Zeitraum des Quartals kostenlos oder versuchten, nicht akut notwendige Behandlungen auf das nächste Quartal zu verlegen. Dies habe aber mit "vermeintlich privilegierter Medizin für Privatpatienten" nichts zu tun.
Der Sozialverband VdK nannte es "unverantwortlich", Kassenpatienten gegenüber Privatpatienten zu benachteiligen. Die Terminvergabe nach der Kassenzugehörigkeit zu steuern, sei "Zwei-Klassen-Medizin der schlimmsten Weise".
(Quelle: ddp)

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