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Leasing-Wagen: Rückgabe kein Vabanque-Spiel
6.05.09Das Vertragsende gab beim Leasing gelegentlich Anlass zu Streit über Schäden am Auto. Nachprüfbare Kataloge, was zu normalen Gebrauchsspuren gehört und was nicht, schaffen Abhilfe.
Manche sehen der Abgabe des Leasing-Wagens skeptisch entgegen und fürchten sich vor unerwarteten Kosten. Weist der Wagen nämlich Beschädigungen auf, dann kann die Gesellschaft tatsächlich einen Minderwert feststellen und die Differenz gelten machen. Es gilt der Grundsatz, dass der Leasingnehmer für den Leasinggegenstand verantwortlich ist.
Das Auto muss sich also zum Vertragsende in einem der Laufleistung und dem Alter angemessenen Zustand befinden. Zahlen muss der Kunde nur bei wirklichen Schäden, nicht bei üblichen Gebrauchsspuren. Darüber können in der Praxis die Meinungen auseinander gehen.
Doch Sorgen vor überraschenden Nachzahlungen in der Endabrechnung brauchen sich Leasingnehmer nicht zu machen. Auf dem Markt gibt es mittlerweile mehrere Standards, die unlautere Methoden unterbinden sollen und denen sich Leasinggesellschaften freiwillig unterwerfen können. Dazu zählt auch das Siegel „Fair Wear & Tear“ vom TÜV Nord.
Der europaweit angebotene Standard legt Kriterien für die Schadensbewertung an Pkw und Nutzfahrzeugen fest. Die Prüfer bescheinigen mit dem Siegel den Leasinggesellschaften, dass sie nicht über Gebühr vom Vertragsende profitieren. Um mit dem Standard werben zu können, müssen sich die Unternehmen eine Zertifizierung durchlaufen. Dazu gehört auch, dass sie eine Gutachterorganisation mit der Bewertung der Leasing-Rückläufer beauftragt.
Einen weiteren Standard hat der Verband markenunabhängiger Fuhrparkmanagementgesellschaften festgelegt. Er steht aber nur Verbandsmitgliedern offen.

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