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Lebenspartner mit in die Kfz-Versicherung aufnehmen
24.09.09Wer eine feste Partnerschaft eingeht, heiratet oder zusammenzieht, teilt neben Tisch und Bett bisweilen auch das Auto.
Für diesen Fall rät die Hamburg-Mannheimer Sachversicherung in Hamburg, die Kfz-Versicherung umgehend zu prüfen und gegebenenfalls den neuen Lebensumständen anzupassen.
Hat man bislang nur sich als Fahrer benannt und sonstige Personen ausgeschlossen, kann dies beispielsweise bei einem Unfall des Lebensgefährten zu Nachteilen führen. Wer also dem Partner oder sonstigen Personen gelegentlich das eigene Auto überlässt, sollte dies in dem Versicherungsvertrag fixieren lassen.
ddp

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