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Kapitallebensversicherung

Lebensversicherung: Mehr Geld zurück bei früher Kündigung

26.11.09

Das Landgericht Hamburg bringt Lebensversicherungen wieder einmal in Bedrängnis. Es erklärte Klauseln mehrerer Gesellschaften für unwirksam. Wer Verträge in den ersten Jahren kündigen muss, erhält unter Umständen mehr zurück, falls das Urteil die nächsten Instanzen übersteht.

Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte gegen drei Versicherer geklagt - den Deutschen Ring, die Hamburg-Mannheimer und die zum Generali-Konzern gehörende Volksfürsorge. Der Streit dreht sich um Klauseln in den Versicherungsbedingungen der drei Anbieter. Sie betreffen die Rückkaufswerte - also die Beträge, die dem Kunden bei einer vorzeitigen Kündigung oder einer beitragsfreien Fortführung des Vertrages zustehen.

 

Was die drei Gesellschaften dazu im klein Gedruckten schreiben, hielt das Gericht für intransparent. Den Kunden würde nicht das volle Ausmaß der Einbußen vor Augen geführt. Das Urteil kritisiert vor allem, dass die Stornierungsgebühr nicht plausibel aus den Berechnungstabellen hervorgeht. Betroffen sind Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und Fondspolicen, die in der Zeit von Mitte 2001 bis Ende 2007 abgeschlossen wurden. Wer einen aus dieser Zeit stammenden Vertrag kündigen musste, hat eventuell Aussicht auf höhere Auszahlungen. Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), geht sogar so weit zu sagen: "Das könnte eine Welle von Forderungen lostreten." Doch bis jetzt hat nur die erste Instanz entschieden und die betroffenen Versicherungen haben Revision eingelegt, wie versicherungsjournal.de meldet.

 

Zum Hintergrund: Wer in den ersten Jahren eine kapitalbildende Versicherung gekündigt hat, bekam oft nur einen geringen oder gar keinen Rückkaufswert. Grund dafür war die uneingeschränkte Möglichkeit der "Zillmerung". Dabei werden Abschlusskosten gleich mit den ersten Beiträgen verrechnet. Zudem wurde eine Stornogebühr auferlegt. Bereits bei einer ähnlichen Klage des BdV stellte der Bundesgerichtshof im Jahr 2005 fest, dass einige Bedingungen in Lebensversicherungen, die bis Mitte 2001 abgeschlossen wurden, für Versicherungsnehmer undurchschaubar sind.

 

Das neue Urteil schreibt diese Rechtsprechung fort und bezieht neuere Verträge seit 2001 ein. Policen, die ab 2008 beginnen, sind jedoch nicht betroffen. In jenem Jahr trat das neue Versicherungsvertragsgesetz in Kraft. Dank der neuen Regelungen stehen den Kunden jetzt schon in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss höhere Rückkaufswerte zu.

 

Wer aus wirtschaftlichen Gründen an das Geld in einer Lebensversicherung heran muss, sollte eine Kündigung nur als ultima ratio in Erwägung ziehen. Zuerst kann er die Möglichkeit eines Policendarlehens prüfen. Auch beim Lebensversicherungs-Verkauf erhält der Sparer mehr als bei der Kündigung. Besondere Skepsis ist angebracht, wenn Unternehmen mit Verweis auf Urteile wie das Hamburger zur Beendigung von Verträgen auffordern und ihre Dienste anbieten. Dahinter stecken eigene Vertriebsinteressen. Dass Rückkaufswerte niedriger sind als die gezahlten Beiträge, betrifft nur Verträge während der ersten Jahren.

 

tr