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Rechtsschutzversicherung

Lehman-Opfer zwingt Rechtsschutzversicherer zur Zahlung

12.01.10

Eine Lehman-Anlegerin hat vor dem Amtsgericht Mannheim einen Sieg gegen ihre Rechtsschutzversicherung errungen. Die Gesellschaft erklärte sich bereit, die Kosten des Rechtsstreits gegen die Bank zu übernehmen.

Nach dem Verlust mit Zertifikaten der Pleitebank Lehman Brothers drohte manchen Kunden die zweite unangenehme Überraschung. Viele klagen gegen die Banken, bei denen sie die Papiere erworben hatten, wegen Schadenersatz und wollen für die Prozesskosten ihre Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen. Neuere Verträge sehen aber Ausschlüsse für viele Wertpapiergeschäfte vor und die Gesellschaften lehnen deshalb ab.

 

Einen negativen Bescheid erhielt zunächst auch die Klägerin am Amtsgericht Mannheim von ihrer Versicherung, der NRV. Rechtsschutz bestehe nicht bei "Termin- und anderen Spekulationsgeschäften", hieß es. Doch noch vor dem Urteil erklärte sich die Gesellschaft zur Kostenübernahme bereit. Ein Blick in die Bedingungen verrät, dass Lehman-Geschädigte mit Policen anderer Versicherungen von diesem Ausgang kaum profitieren werden.

 

Nach teuren Prozessen um die Telekom-Aktie schlossen die Rechtsschutzversicherer "die Anschaffung und Veräußerung von Effekten (z.B. Anleihen, Aktien und Investmentanteilen)" generell vom Versicherungsschutz aus. Die NRV zog immerhin eine Grenze bei 15.000 Euro. Bei Geldanlagen bis zu dieser Höhe zahlt die Gesellschaft die Prozesskosten - es sei denn, es handelte sich um Spekulationsgeschäfte. "Wir wollen damit Kleinanleger schützen", sagt Arndt Stange, Direktor bei der NRV. Nach seiner Einschätzung sind 90 bis 95 Prozent aller Lehman-Produkte auf diesem Weg durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt bei Kapitalanlageprozessen. Im vorliegenden Fall berief sich die Gesellschaft anfangs auf den Spekulationsausschluss, ließ sich aber vor der Urteilsverkündung eines Besseren belehren und sagte die Kostendeckung zu. Die Kundin hatte 4.000 Euro angelegt.

 

tr