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Unfallversicherung

Leistungen der Unfallversicherung sind steuerfrei

10.06.08

Wer von seiner privaten Unfallversicherung Zahlungen erhält, muss diese nicht versteuern. Das hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden.

In dem Fall hatte ein Mann nach einem Unfall und einer daraus resultierenden Vollinvalidität Zahlungen aus einer Gruppenunfallversicherung erhalten, die der Arbeitgeber abgeschlossen hatte. Der Arbeitgeber führte für die Versicherungssumme Lohnsteuern ab, die der verunglückte Mann vom Finanzamt erstattet haben wollte.

Zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn die Leistungen der Unfallversicherung sind kein Ersatz für Arbeitslohn und deshalb nicht steuerpflichtig. Das Finanzamt hat die Entscheidung nicht akzeptiert, sodass jetzt der Bundesfinanzhof (AZ: VI R 3 /08) entscheiden muss.

(Quelle: ddp)