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Wohngebäudeversicherung

Leitungswasserschaden bei Regenabflussrohr oft nicht abgedeckt

21.07.10

Ein Regenabflussrohr gilt nicht als Ableitungsrohr der Wasserversorgung. Folglich leistet bei einem Schaden die Wohngebäudeversicherung meist keinen Ersatz.

Zwei Versicherungsnehmer klagten vor dem Landgericht Coburg bei ihrer Wohngebäudeversicherung einen Schaden von etwa 8.700 Euro ein. Am Haus der Kläger kam es im Frühjahr 2008 zu einem Überlaufen der Dachrinne. Die gerufenen Handwerker stellten fest, dass das Regenabflussrohr gebrochen war. Die schadhafte Stelle lag zwar auf dem Grundstück, aber außerhalb es Hauses, für das die Wohngebäudeversicherung bestand. Die Kläger wollten von dem beklagten Versicherer die Kosten für die Rohrinspektion und die Kosten für die Instandsetzung nach dem Kostenvoranschlag einer Fachfirma. Die Gesellschaft jedoch meinte, der geltend gemachte Schaden sei von der Wohngebäudeversicherung überhaupt nicht erfasst.

Das Landgericht Coburg wies die Klage ab. Bereits nach dem Wortlaut der Versicherungsbedingungen sind vom Versicherungsschutz nur Ableitungsrohre der Wasserversorgung außerhalb versicherter Gebäude auf dem Versicherungsgrundstück erfasst, soweit diese Rohre der Entsorgung versicherter Gebäude dienen. Das Landgericht stellte, wie bereits andere Gerichte vorher, fest, dass ein Abflussrohr für Regenwasser, das nicht auch häusliche Abwässer abführt, nicht der Wasserversorgung zuzuordnen ist. Nach Meinung des Gerichts ergebe sich dies bereits aus dem allgemeinen Sprachgebrauch. Daher wies das Gericht die Klage ab.

Welche Zu- und Ableitungsrohre versichert sind


Bei Bruchschäden von Rohren sind die Versicherer dann zögerlich, wenn sie außerhalb des versicherten Gebäudes liegen. Laut Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind zumindest die Zuleitungsrohre für die Wasserversorgung und die Heizungen mitversichert, soweit sie sich noch auf dem Grundstück befinden. Danach richten sich die meisten Gesellschaften. Geht es um die Ableitungen der Wasserversorgung steigt ein großer Teil der Versicherer schon aus. Es finden sich aber noch genügend Tarife, die zumindest bis zu einer Höchstgrenze diese Schäden bezahlen.

Bei Regenwassernutzungsanlagen sind die Wohngebäudeversicherer schon wieder großzügiger. Viele aktuelle Tarife zahlen bei Bruchschäden an diesen Rohren, einige sogar, wenn die Anlage selbst einen Bruchschaden hat. Kein Problem hätte es vermutlich gegeben, wenn der Schaden im oben genannten Fall im Gebäude geschehen wäre. Innenliegende Regenwasserrohre sind mittlerweile in fast allen Verträgen versichert. Bruchschäden an unterirdischen Regenwasser-Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes decken dagegen nur ganz wenige Versicherungen ab.

tr