Aktuelles Kredit -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Kredit

Lockvogelwerbungen bei Krediten sollen per Gesetz untersagt werden

23.03.09

Die Kreditwerbung der Banken soll besser kontrolliert werden: Ein neues Gesetz soll die Finanzinstitute dazu anhalten, so genannten "Lockvogelangebote" zu unterlassen.

Das Verbraucherkreditrecht wird neu gestaltet. Verbraucherschützer verlangten bei der Anhörung im Bundestag einen besseren Schutz gegen unseriöse Kreditvermittler. "Der Gesetzentwurf enthält viele positive Neuerungen. Damit sich die Praxis der Banken grundlegend ändert, sind allerdings noch einige Lücken zu schließen", sagte Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen.

Mit ihrem Gesetzentwurf will die Bundesregierung das Problem so genannter Lockvogelangebote in den Griff bekommen. So preisen viele Banken Kredite oft mit Zinssätzen an, die kaum ein Verbraucher wirklich erhält. Künftig soll gelten, dass mindestens zwei Drittel der Kreditverträge zu dem beworbenen oder einem niedrigeren effektiven Jahreszins abgeschlossen werden müssen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband begrüßt die Gesetzesinitiative, kritisiert jedoch, dass die Kontrolle der neuen Regelung Aufgabe der Preisbehörden der Bundesländer sein soll. "Die Kontrolle sollte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übernehmen, da diese dafür inhaltlich besser geeignet ist", so Westphal.

Nur indirekter Schutz beim Abschluss von Restschuldversicherungen. Nicht nur bei der Kreditwerbung, auch beim Abschluss von Restschuldversicherungen soll es künftig einen besseren Schutz für Verbraucher geben. Restschuldversicherungen sollen die Rückzahlung des Kredites bei Arbeitslosigkeit oder im Todesfall absichern.

Bislang verkaufen viele Banken diese meist überteuerten Versicherungen ohne Abfrage des Kundenbedarfs nach der Maßgabe "ohne Versicherung kein Kredit". In einem solchen Fall müssten sie die Kosten der Restschuldversicherung in den effektiven Jahreszins einrechnen. Aus zum Beispiel zehn Prozent effektiver Jahreszins würden dann 20 Prozent oder mehr. Dies tun die Banken jedoch nicht. Stattdessen behaupten sie, der Kunde habe die Versicherung von sich aus gewünscht.

Der Regierungsentwurf sieht deshalb eine Beweislastumkehr beim Abschluss von Restschuldversicherungen vor. Sind die Kosten der Restschuldversicherung nicht im effektiven Jahreszins enthalten, müssen die Banken künftig beweisen, dass der Abschluss des Kredits auch ohne die Versicherung möglich war. Diese neue Regelung ist allerdings nur in der Begründung zur Änderung der Preisangabenverordnung und nicht im Verordnungstext selbst formuliert, wie es der Bundesrat möchte. "Das schmälert die Wirkung unnötig", kritisiert Westphal.

Damit die Beweislastumkehr auch in einem Zivilprozess zwischen Verbraucher und Bank zum Tragen kommen kann, fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband, diese im Bürgerlichen Gesetzbuch oder in der Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht zu verankern.

Enttäuschend sei aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbandes der nach wie vor unzureichende Schutz vor unseriösen Kreditvermittlern. Die dem Gesetzentwurf zugrunde liegende EU-Verbraucherkreditrichtlinie ermögliche es den Mitgliedstaaten ausdrücklich, zusätzliche Pflichten für Kreditvermittler einzuführen. Davon mache die Bundesregierung bislang jedoch keinen Gebrauch. Eine Studie im Auftrag der SCHUFA Holding AG aus dem Jahr 2007 schätze, dass betrügerische Kreditvermittler pro Jahr mindestens 150 Millionen Euro umsetzen und knapp 400.000 Personen jährlich ansprechen. "Es ist höchste Zeit, diesem gefährlichen Treiben mit schärferen gesetzlichen Regelungen ein Ende zu setzen", so Westphal.