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Lohnsteuerkarte: Freibetrag für 2010 noch auf die alte Karte
13.10.10Mit einem Freibetrag gibt es übers Jahr mehr Netto - statt erst mit dem Steuerjahresausgleich. 2011 wird das elektronische Verfahren eingeführt. Deshalb greift für ein Jahr eine Sonderregelung. Depot-Verluste zählen aber gar nicht mehr.
Im Monat Oktober versenden Gemeinden für gewöhnlich die Lohnsteuerkarten fürs Folgejahr. Arbeitnehmer werden aber diesmal vergeblich auf die neue Steuerkarte aus Pappe warten, da künftig ein elektronisches Verfahren greift. Für 2011 gibt es allerdings einen Übergangszeitraum, in dem die Lohnsteuerkarte aus 2010 ausnahmsweise weiterhin Gültigkeit hat. Wer also vom Finanzamt einen höheren Freibetrag für das kommende Jahr als für das laufende Jahr 2010 eintragen lassen möchte, muss sich die Karte vom Arbeitgeber aushändigen lassen. Damit kann er einen Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung stellen. Darauf weist die Kanzlei Ebner Stolz Mönning Bachem aus Stuttgart hin.
Ohne dieses Verfahren müssen Arbeitnehmer bis zur übernächsten Steuererklärung warten, um sich zuviel gezahlte Abgaben des Jahres 2011 zurückzuholen. Es besteht aber wie in den Vorjahren die Möglichkeit, die voraussichtlichen Aufwendungen 2011 durch einen Freibetrag bereits bei der monatlichen Gehaltszahlung berücksichtigen zu lassen. Geändert hat sich lediglich, dass hierfür die alte Lohnsteuerkarte des Jahres 2010 zu benutzen ist.
Finanzbeamte zeigen sich großzügig
Um die Abzugsposten für das kommende Jahr eintragen zu lassen, brauchen keine Belege eingereicht zu werden. Die Finanzbeamten sind nämlich eher großzügig und akzeptieren glaubhaft gemachte Ausgaben ohne kritische Nachfragen. Hintergrund für diese Kulanz ist, dass Arbeitnehmer mit Freibetrag später eine Steuererklärung für das entsprechende Jahr abgeben müssen, sofern Steuer anfällt. "Dann zeigen sich allzu großzügige Schätzungen und führen zu einer Steuernachzahlung", sagt Steuerberaterin Manuela Wänger von Ebner Stolz Mönning Bachem.
Zahlreiche zu erwartende Aufwendungen führen durch Eintragung eines entsprechenden Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2010 bereits beim Lohnsteuerabzug ab Januar 2011 zu einer monatlich wirkenden Steuermäßigung. Dies gilt etwa für Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kinderbetreuungskosten, Behindertenpauschbetrag, Verlustvortrag, negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten, Denkmalabschreibung fürs Eigenheim und Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen. Dabei können sämtliche Kosten nebeneinander geltend gemacht werden.
Der Nachwuchs senkt die Lohnsteuer nicht, da Eltern monatlich Kindergeld beziehen. Dennoch wird er auf der Steuerkarte eingetragen, da sich Kinder mindernd auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auswirken. Eltern können sich zusätzlich für ihre Sprösslinge bis zum 14. Lebensjahr Betreuungsaufwendungen eintragen lassen. Die werden mit zwei Drittel der voraussichtlichen Aufwendungen und bis zu 4.000 Euro pro Kind berücksichtigt. Das macht sich besonders bei mehrköpfigen Familien bemerkbar.
Nur Freibeträge oberhalb des Pauschbetrages zählen
Da der Arbeitnehmer-Pauschbetrag in Höhe von 920 Euro bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet ist, werden nur die den Pauschbetrag übersteigenden Werbungskosten berücksichtigt. "Das können etwa die täglichen Pendelfahrten zur Arbeit, Reisekosten, doppelte Haushaltsführung, Umzugs- oder Fortbildungskosten sein", weiß die Expertin. Auch der geplante Kauf von Arbeitsmitteln kann bereits vorab geltend gemacht werden.
Besonders lukrativ wirken sich haushaltsnahe Dienstleistungen als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte aus. Abzugsfähig sind 20 Prozent und bis zu maximal 4.000 Euro für Dienste wie Garten- oder Hausarbeit. Hinzu kommen bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen. Die voraussichtlichen Abzugsbeträge werden dann mit dem Vierfachen auf der Steuerkarte eingetragen und mindern die Lohnsteuer entsprechend effektiv.
Voraussichtliches Minus bei Geldanlage gilt nicht mehr
Sonderausgaben wie Kirchensteuer, Schulgeld, Spenden oder Unterhaltsleistungen können genauso mit den voraussichtlichen Beträgen angesetzt werden wie Krankheits- und Scheidungskosten. Wird eine Immobilie vermietet, steht dem vorzeitigen Abzug von Verlusten über die Steuerkarte nichts im Wege. Berücksichtigt werden auch Verluste aus anderen Einkunftsarten wie etwa aus einem Betrieb oder einer Kanzlei. "Nur das Minus aus der Geldanlage wie etwa im Aktien-Depot oder bei der Fonds-Anlage zählt nicht mehr, da Kapitalerträge über die Abgeltungsteuer eigene Wege gehen", sagt Wänger.
Auch die Lohnsteuer für 2010 lässt sich jetzt noch mindern. Letzter Änderungstermin für Anpassungen von Freibeträgen auf der Lohnsteuerkarte ist der 30. November 2010. Wer dies jetzt noch nutzt, erhält den kompletten Freibetrag auf die verbleibenden Monate verteilt und rettet in vielen Fällen Dezembergehalt und Weihnachtsgeld vor dem Finanzamt. "Dies lässt sich optimal kombinieren, indem der Arbeitnehmer die Lohnsteuerkarte gleich für die Aufwendungen des laufenden und des kommenden Jahres in einem Rutsch anpassen lässt", resümiert Wänger.

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