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Rechtsschutzversicherung

Mediation: Einvernehmliche Lösung statt Rechtsstreit

12.01.11

Wenn zwei Parteien einen Streit gütlich beilegen, ist die Lösung oft tragfähiger als ein Gerichtsurteil. Und preiswerter. Zwei gute Gründe für die Rechtsschutzversicherungen, die Mediation in ihren Leistungskatalog aufzunehmen.

Bei der Präsenz-Mediation sitzen die Parteien an einem Tisch. Foto: Delta Lloyd

Für 15.000 Euro hatte ein Käufer seinen Gebrauchtwagen erstanden, doch einige Zeit später verabschiedete sich die Kupplung. Das Autohaus als Verkäufer weigerte sich, für den Schaden aufzukommen. "Klagen!" ist sicher die erste impulsive Antwort vieler Verbraucher. Doch die Sachlage war offenbar nicht so klar. Handelte es sich um einen Mangel, den der Händler kostenlos beheben musste, oder war es Verschleiß?

In einem langen Prozess Recht zu erhalten, war auch nicht das eigentliche Interesse der beiden Parteien. Der Familienvater brauchte vielmehr sein Auto für den täglichen Weg zur Arbeit und der Händler durfte seinen Ruf vor Ort nicht verlieren. Also ließen sie sich auf eine Mediation ein, ein außergerichtliches Verfahren, um den Streit beizulegen. Gemeinsam mit einem Mediator vom Rechtsdienstleister ADR fanden sie die Lösung. Der Käufer erstand eine gebrauchte Kupplung im Internet, das Autohaus baute sie ein. Nach einer Woche war die Sache geklärt.

Vielen haben Scheu, jemanden zu verklagen

Sind wir Deutschen so unverbesserliche Streithansl, die wegen jedes scheel guckenden Gartenzwerges vor den Kadi ziehen? Etwa die Hälfte aller Teilnehmer an einer Umfrage der Roland Rechtsschutzversicherung gab an, sie würden bei einer Auseinandersetzung einen Prozess eher vermeiden. Nur jeder Fünfte wollte es bestimmt auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Gerade bei Konflikten mit Verwandten, Bekannten und Kollegen besteht eine große Scheu vor der gerichtlichen Auseinandersetzung. Da liegt es nahe, außergerichtliche Verfahren stärker in den Blick zu nehmen, bei denen beide Parteien den Streit ohne Urteil beilegen. Neben der Schlichtung zählt die Mediation dazu.

Immerhin 43 Prozent der vom Roland Befragten kannten die Mediation. Weil sie aber trotzdem vermutlich noch oft mit der Meditation verwechselt wird, stellt Michael Becker, Chef der ADR GmbH, klar: "Wir sitzen nicht im Kreis und murmeln 'Om', Mediation ist Business." ADR bietet der Rechtsschutzbranche ein Netzwerk von Mediatoren an und kooperiert derzeit mit 22 Versicherern.

Kern einer Mediation ist, dass sich beide Seiten freiwillig verständigen, den Konflikt einvernehmlich aus der Welt zu schaffen. Mit Hilfe eines Mediators, der in der Praxis oft Anwalt oder Richter ist, aber nicht unbedingt Jurist sein muss, suchen sie nach einer Lösung, die für beide Seiten akzeptabel ist. In dem Verfahren geht es ausdrücklich nicht darum herauszufinden, was rechtlich möglich wäre. Statt Streit steht die Einigung im Blickpunkt. Der  Mediator ist unabhängig und für beide Seiten zuständig.

Oft schon nach zwei Tagen eine Lösung


Am Ende steht ein Memorandum, ein rechtlich fundierter Vertrag, auf den sich beide Seiten wiederum berufen können. Der Vorteil gegenüber einem Urteil liegt auf der Hand. Der Vergleich wird von beiden Seiten getragen, während bei einem Urteil oft die unterlegene Partei mit Argusaugen darüber wacht, dass die Auflagen erfüllt werden. Jeder Zweig, der über den Gartenzaun ragt, kann dann den nächsten Streit entfachen. Außerdem führt eine Mediation bedeutend schneller zum Ziel. ADR schließt etwa die Hälfte der Fälle innerhalb von 48 Stunden ab, der Rest ist nach spätestens 14 Tagen beendet. Ein Prozess zieht sich allein in der ersten Instanz schon über viele Monate hin.

An einer schnellen Lösung von Konflikten haben natürlich auch die Rechtsschutzversicherungen Interesse. Deshalb nehmen sie die Mediation seit einigen Jahren in ihren Leistungskatalog auf. Fast alle zahlen mittlerweile die Kosten für das Verfahren. Die Deurag brachte 2009 erstmals einen Tarif heraus, bei dem sich die Versicherten verpflichten, in bestimmten Rechtsgebieten grundsätzlich zuerst eine Mediation anzustreben und erst nach deren Scheitern den weiteren Rechtsweg zu beschreiten. Andere Versicherer weisen ihre Kunden an der Telefon-Hotline auf die Möglichkeit hin, den Konflikt gütlich beizulegen.

Eine Studie der Universität Viadrina (Frankfurt/Oder) kommt zu dem Ergebnis, dass eine Rechtsschutzversicherung durchschnittlich 930 Euro pro Fall spart, der durch eine Mediation statt durch einen Prozess abgewickelt wird. Doch was die Zahlen angeht, wachsen die Bäume nicht in den Himmel. Michael Becker sagt: "Wir können zukünftig einen namhaften Prozentsatz aller Fälle durch die Mediation lösen. Derzeit kommen einige Rechtsschutzversicherungen auf zwei bis drei Prozent."

Der Rechtsweg bleibt weiter offen


Ein Schwerpunkt bei der ADR GmbH ist die Shuttle-Mediation. Dabei spricht der Mediator im Wechsel immer nur mit einer Partei. Das nimmt vielen die Scheu, die sich unter keinen Umständen mit dem Streitgegner an einen Tisch setzen wollen. Vom Inhalt des Memorandums erfährt übrigens niemand außer den Beteiligten, auch die Rechtsschutzversicherung selbst nicht. Einigen sich die Parteien nicht, hat der Versicherungsnehmer natürlich weiterhin Rechtsschutz und die Versicherung zahlt die üblichen Prozesskosten.

Dass es den Beteiligten an einem Rechtsstreit oft um ganz andere Dinge geht, als um Geld und Gesetzesbuchstaben, zeigt Michael Becker anhand eines anderen Falles aus seiner Praxis. Ein Arzt und die Eltern eines von ihm behandelten Kindes stritten um einen möglichen Kunstfehler. Im Rahmen der Mediation machten die Eltern deutlich, dass es ihnen um nichts weiter ging als ein Zeichen des Bedauerns und eine offizielle Entschuldigung, damit wäre der Streit für sie beendet gewesen. Doch der Arzt – ob aus Stolz oder aus Angst vor weiter gehenden rechtlichen Konsequenzen – konnte oder wollte sich nicht überwinden. Diese Mediation scheiterte und es kam zur Klage.

Vorteile und Grenzen der Mediation sehen auch die Befragten im Roland Rechtsreport 2010. Knapp die Hälfte (49 Prozent) ist überzeugt, dass sich viele Streitigkeiten damit beilegen lassen, 39 Prozent waren skeptisch. Sechs von zehn Umfrageteilnehmern sahen positiv, dass es keine Verlierer in diesem Verfahren gibt, sondern eine Lösung, mit der alle Beteiligten gut leben können. Doch 40 Prozent gaben zu bedenken, dass die Streitparteien häufig nicht zu einer Einigung fähig sind und nur ein Urteil einen Schlussstrich ziehen kann. Unter denen, die in den vergangenen Jahren tatsächlich in einen Gerichtsprozess verwickelt waren, glaubte nur jeder Zehnte, dass eine Mediation im konkreten Fall geeignet gewesen wäre. Zwei Drittel meinten, die Konfliktlösung ohne Gericht hätte vermutlich nicht viel gebracht.

Toralf Richter