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Mehr Geld aus gekündigter Lebensversicherung
14.10.10Wer zwischen 2005 und 2007 eine Renten- oder Lebensversicherung gekündigt hat, hat womöglich noch bis Ende des Jahres Anspruch auf weitere Zahlungen des früheren Versicherers.
"Wer den Mindestrückkaufswert nach der Kündigung nicht rausbekommen hat", erläutert Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV), "kann den noch bis Jahresende beanspruchen." Der Mindestrückkaufswert liegt knapp bei der Hälfte der eingezahlten Beiträge. Ansprüche aus den Verträgen der genannten Kündigungsjahrgänge können nur noch bis Ende 2010 gestellt werden, sonst verfallen sie. Das hat sich aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 208/09) und dem geänderten gesetzlichen Verjährungsrecht so ergeben.
In Zukunft beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Ende des Jahres, in dem der Vertrag abgewickelt worden ist. Damit Verbraucher möglichst einfach ihr Recht wahrnehmen können, hat der BdV für diesen Zweck einen speziellen Musterbrief entworfen. Er kann von der Internetseite unter www.bundderversicherten.de heruntergeladen werden.
Viele Versicherer haben bei der Vertragsbeendigung korrekt abgerechnet, so dass sich Verbraucher gut überlegen sollten, zu klagen, falls sich die Assekuranz querstellt. "Da stellt sich die Frage, ob sich der Aufwand im Vergleich zum Ergebnis lohnt", so Lilo Blunck.

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