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Berufsunfähigkeitsversicherung

Mehr Licht auf die "schwarze Liste" der Versicherer

28.03.11

Mancher Schwindel beim Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung oder bei der Schadensmeldung an die Kfz-Versicherung fliegt rasch auf, weil die Versicherer ein branchenweites Hinweissystem vorhalten. Zusammen mit den Datenschutzbehörden stellten sie es jetzt auf eine neue Grundlage.

Der Begriff "schwarze Liste" war früher nicht ganz unberechtigt, für das Betrugswarnsystem, das die Versicherer selbst Hinweis- und Informationssystem (HIS) nennen. So wurde dem Makler gegenüber mancher Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Bemerkung abgelehnt, da gebe es eine Eintragung im Informationssystem. Dann durfte nur gemutmaßt werden, dass der Kunde bei einem anderen Versicherer vermutlich eine Vorerkrankung angegeben hatte, die er im neuen Antrag geflissentlich vergessen hatte.

Der Nutzen einer zentralen Datei ist nicht zu bestreiten. Andernfalls werden manche Kunden von Antrag zu Antrag vermeintlich gesünder, damit sie schließlich den gewünschten Versicherungsschutz erhalten, oder ein größerer Blechschaden am Auto wird Jahr für Jahr einem anderen Kfz-Versicherer zur Regulierung vorgelegt. Doch das bisherige System der Versicherer musste überarbeitet werden. Daten- und Verbraucherschützer erstritten erst 2009 die Möglichkeit, dass Versicherte überhaupt ein Auskunftsrecht erhielten, welche Daten über sie im HIS gespeichert wurden. Seit diesem Zeitpunkt muss der Versicherer auch automatisch den Kunden über eine Meldung benachrichtigen.

Falsche Daten schneller entfernt

Am 1. April dieses Jahres startet nun das neue HIS, das der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zusammen mit den Datenschutzbehörden entwickelte. Verbrauchernah und transparent soll es sein. Die wichtigste Neuerung: Der Branchenverband kümmert sich nicht mehr selbst um die Daten und falsche Angaben werden schneller gelöscht.

In der neuen Auskunftei werden – wie bisher auch – Daten zu Lebensversicherungen und Sachversicherungen gespeichert. Das System ist Bestandteil des Risiko- und Betrugsmanagements der Versicherer. Ein häufiger Grund für die Speicherung sind zum Beispiel Vorbelastungen durch Erkrankungen im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem melden die Versicherer jeden, der mindestens 9.000 Euro Jahresrente bei Berufsunfähigkeit beantragt. So wollen sie verhindern, dass Verbraucher sich über ihr Nettoeinkommen hinaus versichern.

Betreiber schließt Missbrauch der Daten aus

Bei der Kfz-Versicherung melden die Unternehmen vor allem Schäden, wenn sie ihnen eigenartig vorkommen. Der Branchenverband hat dazu einen Katalog entwickelt, dessen Kriterien in der Summe eine Meldung rechtfertigen. Nicht immer steht ein Betrugsverdacht im Raum, ein Totalschaden allein kann schon weitergegeben werden. Die Auskunftei arbeitet getrennt nach Versicherungssparten. Ein Gesamtprofil einer Person über alle Bereiche ist damit nicht möglich. Dadurch, dass der Kunde eine Information erhält, sind auch Datenschutzbedenken ausgeräumt.

Das neue HIS ist nicht mehr beim Branchenverband GDV angebunden. Eigens dafür wurde eine neue Firma gegründet, die Informa. Sie ist eine Tochter der Bertelsmann-Auskunftei Arvato Infoscore. Da könnte der Verdacht aufkommen, dass Daten verknüpft werden. Das sei jedoch mit den Versichertendaten ausgeschlossen, heißt es bei Informa. Das HIS sei der einzige Geschäftszweck des neuen Unternehmens, Transfer mit anderen Arvato-Datenbeständen könne es nicht geben. Mit dem alten System wurden immer CD-ROM an die Versicherer verschickt, auf denen die Einträge abgespeichert waren. Damit ist jetzt Schluss. Informa hat eine Online-Lösung installiert. Dadurch können Daten sofort aktualisiert und fehlerhafte Angaben schneller gelöscht werden.

Nur Detailkritik vom Verbraucherschutz


An einigen Stellen hätte sich Lars Gatschke, Versicherungsexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, Regelungen gewünscht, die den Versicherungskunden noch etwas weiter entgegen kommen. So werden die Daten aktuell nach fünf Jahren gelöscht, es hätten aus seiner Sicht auch drei Jahre genügt. Außerdem ist für eine Schadenhäufung - das heißt drei Versicherungsfälle in zwei Jahren - bei Haftpflicht- und Hausratversicherung automatisch eine Meldung vorgesehen. Das sei "misslich", denn Familien mit Kleinkindern könne das einfach mal passieren. Der Kriterienkatalog, der dubiose Schäden aufdecken soll, hätte ausgereicht, so der Fachmann. Freilich bedeutet ein Eintrag im HIS noch lange nicht, dass die Kunden keine Versicherung mehr bekommen. Die Risikoprüfung übernimmt immer die Gesellschaft.

Daten zur Krankenversicherung enthält HIS übrigens nicht. Für diese Sparte ist der PKV-Verband, die Vertretung der privaten Krankenversicherer, zuständig. Dort gibt es noch ein etwas archaisches Verfahren. Bei bestimmten Verdachtsfällen dürfen die Gesellschaften Anfragen auf Papier an den Verband schicken. Diese werden gesammelt und mehrmals im Jahr an alle Mitgliedsunternehmen breitgestreut und danach vernichtet. Die besonderen Datenschutzbestimmungen bei Krankendaten machen dieses Verfahren notwendig.

Toralf Richter