Aktuelles Aktuelles -

Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Aktuelles

Mieter haftet bei Fahrlässigkeit für Wasserschaden

23.06.08

Ist die Waschmaschine nicht fachgerecht angeschlossen und verursacht ein Mieter einen Wasserschaden, so muss er voll dafür haften.

Das gilt selbst dann, wenn ein provisorischer Anschluss zuvor jahrelang gut funktionierte. Mieter sollten daher ihre Waschmaschine unbedingt mit einer sogenannten Aquastopp-Vorrichtung anschließen oder zumindest nach Verwendung der Maschine den Hahn zudrehen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.

In dem verhandelten Fall hatte ein Mieter die Wasserleitung zur Waschmaschine lediglich mit einer Schelle befestigt und ließ außerdem den Wasserhahn immer geöffnet. Dies ging jahrelang gut. Doch eines Tages löste sich die Schelle vom Schlauch und verursachte einen kostspieligen Wasserschaden, auch in der darunterliegenden Wohnung.

Zwar ersetzte die Versicherung des Hauseigentümers zunächst den Schaden. Jedoch wollte sie sich das Geld vom Verursacher zurückholen. Der argumentierte, er habe die Versicherungsbeiträge ja über die Mietnebenkosten anteilig mitfinanziert. Doch mit dieser Argumentation hatte er vor Gericht keinen Erfolg. Die Richter befanden vielmehr, dass er grob fahrlässig gehandelt habe. Deshalb müsse er den Schaden selbst bezahlen. (AZ:3 U 6/04)

(Quelle: ddp)