News Rechtsschutzversicherung -
Informationen über Versicherungen, Bankprodukte und Steuertipps

Mietrecht: Für Versicherungsschutz ist Zeitpunkt entscheidend
18.05.09Eine Rechtsschutzversicherung muss für einen Streitfall im Mietrecht zahlen, wenn der beanstandete Mangel während der Laufzeit des Versicherungsvertrages auftritt.
Die Klägerin, Eigentümerin einer vermieteten Wohnung, ging 2008 vor dem Amtsgericht Mannheim gerichtlich gegen ihre Rechtsschutzversicherung vor, die ihr im Streit gegen eine Mieterin die Gefolgschaft versagte. Die Mieterin wollte wegen Schimmelbildung die Miete mindern und machte für den Schaden den Einbau von Isolierglasfenstern im Jahre 2006 verantwortlich, sowie allgemeine Baumängel. Das Mietverhältnis hatte im Jahre 2000 begonnen.
Wenig später hatte die Eigentümerin auch ihre Rechtsschutzversicherung für die vermietete Wohnung abgeschlossen. Daran entzündete sich der Streit. Der Versicherer bezog sich auf die Behauptung der Mieterin, dass die Wohnung allgemeine Baumängel habe. Somit habe der Verstoß der Vermieterin bereits vor Beginn des Versicherungsvertrages stattgefunden und die Gesellschaft müsse deshalb die Prozesskosten nicht tragen.
Hintergrund ist, dass eine Rechtsschutzversicherung nur dann Kosten für Prozesse übernehmen kann, wenn der Rechtsverstoß nach Vertragsbeginn liegt. Damit soll "programmierten" Gerichtsprozessen vorgebeugt werden.
Die Richter stellten klar, dass der Schadenfall erst mit dem Zutagetreten des beanstandeten Mangels beziehungsweise der nicht erfolgten Beseitigung eingetreten sei. Aus den allgemein kritisierten Baumängeln sei noch kein Rechtsverstoß bei der Übergabe der Wohnung herauszulesen.
Zuletzt würden auch Gerechtigkeitserwägungen für den entwickelten Lösungsansatz sprechen. Falls nämlich – im umgekehrten Fall – ein Mieter Deckung von seiner Rechtsschutzversicherung begehrt, dann würde er immer dann leer ausgehen, wenn er den Versicherungsvertrag erst nach dem Mietvertrag abgeschlossen hat – zumindest, wenn man der Argumentation der beklagten Versicherung folgen würde.
Dies würde aber dem Sinn der Rechtsschutzversicherung zuwider laufen, so die Mannheimer Richter. Schließlich führten die Streitparteien eine Schimmelbildung in der einen oder andren Weise fast immer auf allgemeine Baumängel zurück. Mieter mit einer Mietrechtsschutzversicherung dürfen ihre Stellung gegenüber dem Versicherer ebenso bestätigt sehen wie Vermieter.
tr


Bookmark bei...