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Mini-Job heißt nicht gleich Mini-Rente

11.11.08

Wer keine Altersvorsorge betreibt, der hat später das Nachsehen. Dabei können gerade auch Geringverdiener der Altersarmut ohne viel Aufwand vorbeugen.

Experten schlagen Alarm: Niedrige Renten können zahlreiche Bürger im Alter massiv finanziell einschränken. Der Wohlfahrtsverband Volkssolidarität befürchtet gar eine deutliche Zunahme der Altersarmut in Deutschland. "Wir betrachten mit Sorge den dramatischen Rückgang an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen" und die "ungehemmte Ausbreitung der Mini-Jobs", sagt Verbandspräsident Gunnar Winkler.

 

6,8 Millionen Mini-Jobs gibt es mittlerweile hierzulande. Mini-Jobs - umgangssprachlicher Ausdruck für geringfügige Beschäftigungen (maximal 400 Euro Lohn pro Monat) - sind für den Arbeitnehmer steuer- und abgabenfrei. Wer in einem Mini-Job arbeitet zahlt keinen Beitrag in die Rentenkasse ein. Der Arbeitgeber führt 15 Prozent vom Verdienst an die Rentenkasse ab und er muss deswegen den Mini-Job-Zentrale bei der Knappschaft Bahn See anmelden. 

 

Die spätere Rente wird für Mini-Jobber jedoch auf sehr niedrigem Niveau bleiben. Freilich haben gerade junge Geringverdiener eine gute Chance, etwas für ihren Lebesabend zu tun - etwa durch eine betriebliche Altersvorsorge.

 

  • Mini-Job-Rente durch längere Arbeitszeit

 

Mehr arbeiten für die Rente: Der Clou dieser Rentenaufbesserungs-Variante besteht darin, dass Arbeitgeber wie Arbeitnehmer eine leicht erhöhte Arbeitszeit vereinbaren, beispielsweise zwei Wochenstunden mehr. Der Arbeitgeber erhöht dafür aber nicht das Gehalt, sondern er "vergütet" die Mehrarbeit in Form eines Beitrages in eine Altersversorgung.

 

Besagter Beitrag fließt in eine Direktversicherung oder Pensionskasse. Einige wenige Versicherungsunternehmen bieten die spezielle Altersvorsorge für Mini-Jobber schon an. Am Ende profitieren alle: der Mini-Jobber, der Anspruch auf eine höhere Rente hat, die Arbeitgeber, die den höheren Beitrag als Betriebsausgabe steuerlich voll absetzen können und die Versicherer, die das Potenzial von Millionen neuer Kunden wittern.

 

  • Aufstockung auf den vollen Rentenbeitragssatz

 

Eigenen Renten-Beitrag leisten: Alternativ können Mini-Jobber auch mit einer kleinen freiwilligen Eigenleistung die Rentenbeiträge auf den gesetzlichen Höchstbetrag von 19,9 Prozent aufstocken. Er muss einen Arbeitgeber dann bitten, 4,9 Prozent des Gehaltes (sprich an die 20 Euro pro Monat) einzubehalten und zusätzlich an die Rentenkasse zu überweisen.

 

Mehr als 250.000 Mini-Jobber nutzen laut der Knappschaft Bahn See bereits diese Möglichkeit. Die Vorteile liegen auf der Hand: Zum einen lassen sich so höhere Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sichern und je mehr Versicherungspflichtjahre man aufweisen kann, desto höher ist künftig die Rente. Zum anderen wird der Mini-Job auf diese Weise fit für die Riesterrente gemacht. Damit sind die Voraussetzungen für eine private Altersvorsorge mit staatlicher Förderung erfüllt.

 

ddp, min