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Girokonto

Ministerin gegen erhöhte Gebühren für Pfändungsschutzkonto

1.07.10

Einige Banken und Sparkassen fordern horrende Gebühren, wenn Kunden das Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln. Dafür ernten sie Kritik von Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU).

Eigentlich bringt das Pfändungsschutzkonto zahlreiche Erleichterungen für verschuldete Verbraucher. Auf dieses Konto haben Gläubiger, die das Einkommen pfänden dürfen, nicht uneingeschränkt Zugriff. Ein monatlicher Grundfreibetrag von 985,15 Euro bleibt immer blockiert. Damit können die Schuldner ihre Miete oder Telefonrechnung weiter überweisen und hohe Gebühren für Lastschriftrückläufer entfallen. Ab dem 1. Juli dürfen betroffene Verbraucher ihr bestehendes Girokonto in ein so genanntes P-Konto umwandeln lassen. Doch zum Verdruss von Verbraucherschützern verlangen einige Banken und Sparkassen dafür sehr hohe Kontoführungsgebühren. Auch die Verbraucherministerin schaltete sich ein.

"Ohne Girokonto lässt sich der Alltag kaum organisieren. Das neue P-Konto schützt den Kontoinhaber davor, wegen einer Kontopfändung vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen zu werden und sich so noch tiefer zu verschulden", sagte Ilse Aigner. Sie forderte die Geldinstitute auf, das neue P-Konto kostenfrei anzubieten oder zumindest "keine Aufschläge zur normalen Kontoführungsgebühr" zu verlangen.

Der Grundbetrag kann beispielsweise wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten erhöht werden. Dazu müssen entsprechende Bescheinigungen, etwa über Kindergeldleistungen, bei der Bank vorgelegt werden. Der verbesserte Pfändungsschutz für Kontoguthaben gilt auch für Selbstständige. Jeder Inhaber eines Girokontos kann nun automatisch Pfändungsschutz erhalten und muss nicht erst durch ein aufwändiges Gerichtsverfahren das pfändungsfreie Guthaben geltend machen.

tr