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Neue Regeln für Riester-Förderung bei Auslandsaufenthalt
28.05.10Auf Riester-Sparer, die von ihrem Arbeitgeber ins Ausland entsendet werden, kommt ab diesem Jahr eine Neuerung zu.
Ab 2010 bleibt die Förderung bei Riester mit der Zulageberechtigung auch während der Zeit der Entsendung ins Ausland bestehen - solange der Riester-Sparer in der deutschen Rentenversicherung versichert bleibt. Diese Änderung sei Teil des "EU-Vorgaben-Umsetzungsgesetzes", berichtet Steuerrat24.
Die neue Regelung gilt auch dann, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird und somit die unbeschränkte Steuerpflicht endet. Damit ist es in Zukunft nicht mehr erforderlich, die Zulagen - wie bislang - nachträglich nach der Rückkehr nach Deutschland zu beantragen.
ddp

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